Fluthelfer sind arbeitsrechtlich gesichert
Dresden. Die derzeitige Hochwassersituation im Freistaat Sachsen macht in den Katastrophengebieten den Einsatz zahlreicher Helfer rund um die Uhr erforderlich. Hierbei sind insbesondere die ehrenamtlich tätigen aktiven Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren und Helfer im Katastrophenschutz eingebunden.
Freistellung und Lohnfortzahlung
Ihnen ist für den Zeitraum, in dem sie für Abwehrmaßnahmen eingesetzt sind, nach dem Sächsischen Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz eine Freistellung vom Dienst- und Arbeitsverhältnis zu gewähren. Weiterhin haben sie für diese Zeit Anspruch auf Lohnfortzahlung. Dazu gehören auch Nebenleistungen und Zulagen, die dem Angehörigen oder Helfer ohne Freistellung gezahlt worden wären.
Innenminister Albrecht Buttolo bittet in diesem Zusammenhang alle Arbeitgeber um Verständnis und Unterstützung: "Dem privaten Arbeitgeber entstehen keine Nachteile durch die Freistellung. Der weitergezahlte Lohn wird auf Antrag von den Gemeinden bzw. Trägern der Katastrophenschutzeinheiten erstattet."


-
Fachkräfteallianz Görlitz ruft zur Einreichung von Projekten auf
Görlitz, 21. Juli 2025. Die regionale Fachkräfteallianz des Landkreises Görlitz hat i...
-
Effizient und zukunftsfähig: Digitalisierung in kleinen Betrieben richtig nutzen
Görlitz, 9. Juli 2025. Die Digitalisierung bietet für kleine und mittelständische Unt...
-
SAB senkt Zinsen für klimafreundliche Sanierungen um bis zu 0,8 Prozent
Görlitz, 7. Juli 2025. Mit dem neuen Förderdarlehen „Klimafreundlicher Wohnen“...
-
Modernes Management: So können Unternehmen von der OKR-Methode profitieren
Görlitz, 25. Juni 2025. Die Geschäftswelt verändert sich rasant und erfordert neue An...
-
Warum der Einsatz von KI in CNC-Werkzeugmaschinen eine bahnbrechende Neuerung ist
Görlitz, 24. Juni 2025. Der Übergang in das neue Zeitalter der Industrie 4.0 hat zu revolu...
- Quelle: /SMI
- Erstellt am 04.04.2006 - 00:07Uhr | Zuletzt geändert am 04.04.2006 - 01:27Uhr
Seite drucken