Fluthelfer sind arbeitsrechtlich gesichert
Dresden. Die derzeitige Hochwassersituation im Freistaat Sachsen macht in den Katastrophengebieten den Einsatz zahlreicher Helfer rund um die Uhr erforderlich. Hierbei sind insbesondere die ehrenamtlich tätigen aktiven Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren und Helfer im Katastrophenschutz eingebunden.
Freistellung und Lohnfortzahlung
Ihnen ist für den Zeitraum, in dem sie für Abwehrmaßnahmen eingesetzt sind, nach dem Sächsischen Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz eine Freistellung vom Dienst- und Arbeitsverhältnis zu gewähren. Weiterhin haben sie für diese Zeit Anspruch auf Lohnfortzahlung. Dazu gehören auch Nebenleistungen und Zulagen, die dem Angehörigen oder Helfer ohne Freistellung gezahlt worden wären.
Innenminister Albrecht Buttolo bittet in diesem Zusammenhang alle Arbeitgeber um Verständnis und Unterstützung: "Dem privaten Arbeitgeber entstehen keine Nachteile durch die Freistellung. Der weitergezahlte Lohn wird auf Antrag von den Gemeinden bzw. Trägern der Katastrophenschutzeinheiten erstattet."
Lesermeinungen (0)
Weitere Artikel-
Effiziente Logistik stärkt den regionalen Handel
Görlitz, 21. Juli 2026. Der Warenfluss zwischen den Herstellern, den Händlern und der Kund...
-
Typenschild-Etiketten im Maschinenbau: So erhöhen hochwertige Typenschild-Etiketten die Produktsicherheit
Görlitz, 22. Juni 2026. Im Maschinenbau spielen Kennzeichnungen eine zentrale Rolle für Si...
-
Mehr Schutz, weniger Ausfälle: Arbeitsschutz im Wandel der Arbeitswelt
Görlitz, 24. Februar 2026. Arbeitsunfälle gehören trotz technischer Fortschritte weit...
-
Nachhaltigkeit mit System - Wesentlichkeitsanalysen für die Zukunftsfähigkeit von Unternehmen
Görlitz, 20. Februar 2026. Nachhaltigkeit ist ein relevanter strategischer Faktor bei der langf...
-
Zwei Millionen Euro für neue Tourismusprojekte ab März 2026
Görlitz, 15. Februar 2026. Das Förderprogramm zur Stärkung des nachhaltigen Ganzjahre...
- Quelle: /SMI
- Erstellt am 04.04.2006 - 00:07Uhr | Zuletzt geändert am 04.04.2006 - 01:27Uhr
Seite drucken
