Flattervieh bleibt unter´m Dach
Dresden. Für den Freistaat Sachsen bleibt das Aufstallungsgebot in den ausgewiesenen Risikogebieten - stehende und fließende Gewässer, an denen Wildwasservögel rasten und brüten sowie in geflügeldichten Regionen - weiterhin bestehen.
Verlängerung der Aufstallung von Geflügel
Am 16. Februar 2007 wurde im Bundesrat die Verlängerung der ursprünglich bis Ende Februar geltenden Geflügel-Aufstallungsverordnung bis zum 31. Oktober 2007 Jahres beschlossen.
Die Fälle von Klassischer Geflügelpest (Aviäre Influenza/Vogelgrippe) in Ungarn, Großbritannien, im europäischen Teil Russlands sowie Afrikas und Südostasiens untermauern die Einschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts, dass die Gefahr des Eintrags in Nutzgeflügelbestände durch Wildvögel nach wie vor als hoch bewertet.
Somit war für die Verantwortlichen eine Verlängerung der Aufstallung vorerst unumgänglich. Eine Neubewertung der Maßnahmen ist nach dem Abschluss des Frühjahrsvogelzuges auf Grundlage der Ergebnisse des Monitoringprogramms vorgesehen.
Das Sozialministerium weist wiederholt und ausdrücklich darauf hin, dass durch den jeweiligen Tierhalter die allgemeinen hygienischen Bedingungen beim Füttern und Tränken sowie die tierseuchenrechtlichen Auflagen wie Verlustabklärungen und Untersuchungen von Geflügel zur Verhinderung des Eintrags der klassischen Geflügelpest in Nutzgeflügelbestände strikt einzuhalten sind.
Auskünfte zu Details für die jeweiligen Gebiete bzw. zu erfüllenden Bedingungen erteilen die zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter der Landkreise oder der kreisfreien Städte.
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- Quelle: /TEB
- Erstellt am 23.02.2007 - 19:49Uhr | Zuletzt geändert am 23.02.2007 - 19:49Uhr
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