Neues Recht für Vermittler von Versicherungen verbessert Verbraucherschutz
Berlin. Am 22. dezember 2006 ist das Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Mit dem Gesetz wird die EU-Richtlinie über die Versicherungsvermittlung umgesetzt. Das Gesetz unterwirft die bislang frei zugänglichen Berufe der Versicherungsvermittler und Versicherungsberater künftig einer Erlaubnis- und Registrierungspflicht.
Brot für die Industrie- und Handelskammern
Dazu werden in der Gewerbeordnung Vorschriften über die Qualifikation von Vermittlern, eine Kundengeldsicherung, eine obligatorische Berufshaftpflichtversicherung sowie - in das Versicherungsvertragsgesetz - Beratungs-, Informations- und Dokumentationspflichten gegenüber dem Kunden beim Abschluss eines Versicherungsvertrages eingeführt. Zuständig für die Erlaubniserteilung und Registrierung sind die Industrie- und Handelskammern.
Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos: "Dass die Versicherungsvermittler in allen EU-Staaten jetzt nach einheitlichen Grundsätzen arbeiten können, gehört zu einem zusammenwachsenden Europa. Mit dem Gesetz haben wir einen ausgewogenen Kompromiss gefunden, der nicht nur die Vorgaben der Richtlinie umsetzt, sondern vor allem das Gleichgewicht zwischen Verbraucherschutz und den unvermeidbaren Kosten wahrt. So haben wir z.B. für die Vermittlung kleiner produktbezogener Versicherungen Erleichterungen geschaffen; damit konnte für Reisebüros und den Einzelhandel eine praxisgerechte Lösung erreicht werden."
Die Industrie- und Handelskammern, die Versicherungsunternehmen und -vermittler haben fünf Monate Zeit zur Vorbereitung auf dies profunden Änderungen, da das Gesetz erst am 22. Mai 2007 in Kraft treten wird. Eine Verordnung zur Konkretisierung, insbesondere bezüglich der künftig vorgeschriebenen Sachkundeprüfung für Vermittler und das Registrierungsverfahren wird zeitgleich in Kraft treten.
Die neuen Beratungs- und Informationspflichten sollen helfen, dass der Verbraucher den Versicherungsschutz erhält, den er nachfragt und der in seiner persönlichen Situation notwendig ist; die Dokumentation der Beratung bringt Verbrauchern wie auch Vermittlern mehr Rechtssicherheit. Darüber hinaus wird der Vermittlermarkt in der Europäischen Union harmonisiert; die Voraussetzungen für eine grenzüberschreitende Vermittlungs- und Beratungstätigkeit werden erheblich vereinfacht.


-
1,6 Millionen Euro Fördermittel für die Östliche Oberlausitz
Görlitz, 26. April 2025. In der LEADER-Region Östliche Oberlausitz beginnt am 12. Mai 2025...
-
Mit Personalvermittlern den Wirtschaftssprung meistern – Wie gezielte Rekrutierung die Wirtschaft stärkt
Görlitz, 11. April 2025. In der dynamischen Arbeitswelt spielen Personalvermittler eine zentral...
-
Görlitz setzt auf Lieferung trotz Sanierung von HeiterBlick
Görlitz, 10. April 2025. Das Leipziger Unternehmen HeiterBlick GmbH, das für die Städ...
-
Mehr Modernisierungen durch Sondervermögen: Ist das Milliardenpaket ein Segen für die Baubranche?
Görlitz, 10. April 2025. Es klingt erstmal wie ein Märchen aus dem Haushaltsausschuss: 500...
-
Designer-Second-Hand-Online: Clevere Frauen aus dem Landkreis Görlitz sparen immer häufiger bares Geld, indem sie Second-Hand-Designer-Kleidung online erwerben
Görlitz, 9. April 2025. Immer modisch gekleidet und das zu erschwinglichen Preisen? Clevere Fra...
- Quelle: /BMWA061222
- Erstellt am 23.12.2006 - 11:04Uhr | Zuletzt geändert am 23.12.2006 - 11:09Uhr
Seite drucken