Schengen: Hindernisse weg, aber neue Regeln
Dresden. Mit dem Beitritt Polens und Tschechiens zum Schengener Abkommen darf die Grenze zu unseren Nachbarländern ab 21. Dezember 2007 an jeder Stelle ohne Personenkontrollen überschritten werden. Laut Schengener Grenzkodex beseitigen die Mitgliedsstaaten an den Grenzübergängen alle Hindernisse für den flüssigen Verkehr, z.B. Schrankenanlagen oder Absperrzäune. Verkehrsbeschränkungen darf es künftig nur noch aus Gründen der Verkehrssicherheit geben.
Neue Regelungen im grenzüberschreitenden Straßenverkehr zwischen Sachsen, Tschechien und Polen
Mit dem Beitritt Polens und Tschechiens zum Schengener Abkommen darf die Grenze zu unseren Nachbarländern ab 21. Dezember 2007 an jeder Stelle ohne Personenkontrollen überschritten werden. Laut Schengener Grenzkodex beseitigen die Mitgliedsstaaten an den Grenzübergängen alle Hindernisse für den flüssigen Verkehr, z.B. Schrankenanlagen oder Absperrzäune. Verkehrsbeschränkungen darf es künftig nur noch aus Gründen der Verkehrssicherheit geben.
„Wir haben mit Polen und Tschechien vereinbart, dass die jeweils vor Ort zuständigen Straßenverkehrsbehörden abstimmen, wie die grenzüberschreitenden Straßen genutzt werden sollen,“ sagte Sachens Wirtschaftsminister Thomas Jurk zu den anstehenden Veränderungen und delegierte die Zuständigkeit nach unten:. „Damit liegt die Verantwortung zunächst in den Händen derjenigen, die den lokalen Bedarf und die Interessenslagen am besten beurteilen und abwägen können.“
Die Kommunen und Landkreise seien aufgefordert worden, mit ihren tschechischen Pendants Vorschläge zu erarbeiten und diese dem Wirtschaftsministerium mitzuteilen. In gleicher Weise verfahre die tschechische Seite. „Ich werde den Prozess moderieren und habe mit meinem tschechischen Amtskollegen vereinbart, alle von der kommunalen Ebene erarbeiteten Vorschläge direkt zwischen den Ministerien in Dresden und Prag abzustimmen“, so Jurk.
Die Problematik spielt vornehmlich zwischen Sachsen und Tschechien eine Rolle, da die Grenze nach Polen eine natürliche Flussgrenze ist und die vorhandenen Brücken bereits als Grenzübergänge dienen.
Bisher regelten bilaterale Regierungsabkommen und diplomatische Notenwechsel, welche Arten von Kraftfahrzeugen die Grenzübergänge befahren dürfen. Die Zuständigkeit lag bei den entsprechenden Bundesministerien. Diese Vereinbarungen verlieren mit dem 21. Dezember 2007 ihre Gültigkeit. Künftig regeln ausschließlich verkehrsrechtliche Anordnungen und Verkehrszeichen die Nutzung der grenzüberschreitenden Straßen. Diese Anordnungen erlassen die unteren Straßenverkehrsbehörden, die sich mit den Straßenbauämtern, der Polizei und den Gemeinden abstimmen.
Untere Straßenverkehrsbehörden sind in Sachsen für alle Straßen (außer für die Bundesautobahnen), die Landkreise bzw. die Großen Kreisstädte und die Kreisfreien Städte zuständig. In der Tschechischen Republik sind für Autobahnen und Schnellstraßen das Tschechische Verkehrsministerium, für Straßen I. Ordnung die Bezirksverwaltungen und für Straßen II. und III. Ordnung die Gemeindeverwaltungen zuständig.
Die Überwachung der Verkehrsbeschränkungen ist künftig auf beiden Seiten ausschließlich Aufgabe der Verkehrspolizei .
Die Ergebnisse der deutsch-tschechischen Vereinbarungen werden Mitte Dezember bekannt gegeben.
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- Quelle: /red
- Erstellt am 19.11.2007 - 17:47Uhr | Zuletzt geändert am 19.11.2007 - 17:54Uhr
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