Damit jeder seine Dose findet
Berlin, 28. Februar 2016. Noch entwickelt sich die E-Mobilität auf den Straßen zögerlich. Haupthemmnisse sind die Preise der Elektrofahrzeuge, die für die Kunden neue Technologie, die zu Unsicherheiten beispielsweise über die Lebensdauer der Akkumulatoren führt und die unzureichende Infrastruktur für das Aufladen der Fahrzeuge unterwegs. Für den letzten Punkt hat der Bundesrat am 26. Februar 2016 mit der Ladesäulenverordnung die Marschrichtung vorgegeben und damit einheitliche Grundlagen für die Elektromobilitäts-Infrastruktur geschaffen.
Abbildung: Schöne neue Tankstellenwelt: Bezahlt werden könnte mit dem Funkchip der Kreditkarte oder einer eigenen Ladekarte.
"Combined Charging System" kommt
Die neue Verordnung enthält Mindestanforderungen für den Aufbau und den Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektrofahrzeuge sowie klare und verbindliche Regelungen zu Ladesteckerstandards. Die Grundlagen dafür hatte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) geschaffen.
Matthias Machnig, Staatssekretär im BMWi, ist sich der Tragweite der Verordnung sicher: "Die Einigung auf einen gemeinsamen Standard bei den Ladesteckern ist ein großer Erfolg und eine wichtige Voraussetzung für die Akzeptanz der Elektromobilität. Denn unser Ziel ist es, dass jeder an jedem öffentlich zugänglichen Ladepunkt sein Elektrofahrzeug unkompliziert aufladen kann. Die Ladesäulenverordnung ist hierfür ein wichtiger Schritt, der mit einem einheitlichen Ladesteckerstandard Rechtssicherheit schafft."
Machnig dankte insbesondere den Bundesländern für ihr konstruktives Mitwirken. Jetzt seien weitere Schritte notwendig, damit sich umweltschonende Elektrofahrzeuge im Markt durchsetzen. Auch soll gesichert werden, dass die Elektrofahrzeugnutzer an den öffentlichen Ladesäulen unkompliziert bezahlen können. Machnig: "Dafür muss der Zugang zur Ladeinfrastruktur durch Authentifizierung und Bezahlung anbieterübergreifend verwendbar sein."
EU-weite Regelung
Mit der Ladesäulenverordnung hat - die Zustimmung des Bundeskabinetts vorausgesetzt - Deutschland nun gemäß der EU-Richtlinie 2014/94/EU verbindliche technische Mindestvorgaben für Steckdosen und Fahrzeugkupplungen für das Laden von Elektromobilen. Damit können Ladesteckerstandards herstellerübergreifend eingesetzt werden. Das sogenannte "Combined Charging System" (Kombinierte Ladesystem) sichert, dass die Elektro-Mobilisten an allen öffentlichen Ladepunkten in Europa einen einheitlichen Ladesteckerstandard vorfinden.
Vorgeschrieben wird in der Ladesäulenverordnung auch, dass die Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte deren Aufbau sowie Außerbetriebnahme der Bundesnetzagentur anzeigen müssen - und sie müssen die Einhaltung technischer Anforderungen beim Betrieb regelmäßig gegenüber der Bundesnetzagentur nachweisen.
Jetzt kann es Schlag auf Schlag gehen
Stimmt das Kabinett zu, kann die Verordnung noch im März 2016 in Kraft treten. Drei Monate nach Inkrafttreten müssen alle neu zu errichtenden öffentlich zugänglichen Ladesäulen mindestens den europäischen Ladesteckerstandard erfüllen. Allerdings bleiben bereits bestehende Ladepunkte davon unberührt und genießen Bestandsschutz.


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- Quelle: red | Foto: R0bin / Robert G. Rossi, pixabay, Lizenz CC0 Public Domain
- Erstellt am 28.02.2016 - 11:17Uhr | Zuletzt geändert am 28.02.2016 - 12:28Uhr
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