Hochwasser-Soforthilfe für private Wohngebäude über SAB
Görlitz, 11. Juni 2013. Über die Sächsische Aufbaubank (SAB) können hochwassergeschädigte Eigentümer oder Eigentümergemeinschaften für ihre Wohngebäude eine Soforthilfe beantragen. Für diese Soforthilfe stellt der Freistaat Sachsen insgesamt 15 Millionen Euro bereit. Dazu ist gestern eine Förderrichtlinie des Innenministerium wirksam geworden. Sie gilt auch für jene, die bei den Unwettern vom 9. Juni 2013 Schäden erlitten haben.
SAB-Soforthilfe: Antragsfrist einhalten!
Die Soforthilfe der SAB kann für alle Arbeiten zur Trockenlegung, zur Sicherung des Hauses durch ersetzen geschädigter Türen oder Fenster sowie für die Wiederherstellung der technischen Ausrüstung wie Heizung, Abwasser, Elektrik und Gas verwendet werden.
Eingereicht werden müssen die Anträge auf Soforthilfe bei der SAB bis 30. Juni 2013. Voraussetzung ist, dass die Schäden durch Oberflächenwasser verursacht wurden. Ausgenommen von der Förderung sind Gebäude, die schon länger leer stehen, bei denen Einsturzgefahr besteht oder die nach dem Schaden dauerhaft nicht mehr nutzbar sind.
Zusätzlich Handgeldprogramm für Private
Neben der Soforthilfe für Wohngebäude gibt es ein bereits angelaufenes Handgeldprogramm für Private, mit dem 30 Millionen Euro bereitgestellt werden, sowie eine Soforthilfe für Kommunen, die sich ebenfalls auf 30 Millionen Euro beläuft, und eine Soforthilfe für Unternehmen im Umfang von insgesamt 10 Millionen Euro.
Die Verhandlungen mit dem Bund und den Ländern zu weiteren finanziellen Unterstützungen für den Wiederaufbau laufen bereits.
Die Stadt Görlitz hat die Anträge auf der Hochwasserinformationsseite auf www.goerlitz.de (Dokument Soforthilfe Wohngebäude 2013) bereitgestellt. Betroffene Eigentümer müssen diesen Antrag bei der SAB stellen.
Bestätigung durch Gemeinde nötig
Zum Antrag auf die SAB Soforthilfe 2013 benötigen die Antragsteller eine Bestätigung durch die Gemeinde. Für die Stadt Görlitz ist die Ansprechpartnerin dafür Frau Margitta David, E-Mail m.david@goerlitz.de, Tel. 03581 - 67-2248.
Die Stadt Görlitz weist darauf hin, dass Anträge, die unter den Erlass vom 5. Juni 2013 fallen, weiterhin durch die Feuerwehr einzureichen sind.
Als weitere Unterstützung hat das Sächsische Ministerium für Finanzen einen Erlass zu steuerlichen Maßnahmen für Hochwasserbetroffene erlassen.
Weitere Informationen und Antragsunterlagen:
SAB Soforthilfe Wohngebäude 2013
Download: Antragsformular zur SAB Soforthilfe Wohngebäude 2013
Download: Hinweise zur Antragstellung
Spendenkonto Hochwasser
Die Stadt Görlitz hat für die Hochwassergeschädigten ein Spendenkonto bei der Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien eingerichtet:
Konto: 234 90 40 70
BLZ: 850 501 00
BIC: WELADED1GRL
IBAN: DE79 8505 0100 0234 9040 70
Kostenlose Telefonhotline der Verbraucherzentralen
Die Verbraucherzentralen stehen den Hochwassergeschädigten mit Beratung und Informationen zur Seite. Hier sollen Fragen beantwortet werden, die auftreten, nachdem der Schaden feststeht. Wenn aufgeräumt und renoviert werden soll, stehen viele Fragen an: Was ist als Erstes zu tun, welche Maßnahmen sind wichtig? Welche Versicherung kommt für welche Schäden auf?
Die bundesweit kostenlose Hotline unter Tel. 0800 1 00 37 11 ist ab dem 12. Juni bis zum 9. August 2013 aktiv. Von 9 bis 16 Uhr sind die Experten der Verbraucherzentralen von Montag bis Freitag für Ratsuchende, die Hochwasserschäden zu verzeichnen haben, erreichbar.


Bodenlose Frechheit!
Von Maik Thiel am 11.06.2013 - 19:01Uhr
Schön und gut, dass der Freistaat Geld bereit stellt, aber für was?
Die 15.000.000 Euro reichen bei den Schäden weder vorn noch hinten! Wie viele Leute sollen da Geld bekommen bzw. wie viel jeder einzelne?
Wenn Griechenland & Co kurz vor dem Bankrott stehen, weil jahrelang geschludert und über die eigenen Verhältnisse gelebt worden ist, und Geld brauchen, dann werden Milliarden an Euronen verblasen, um die Karre aus dem Dreck zu ziehen. Aber wenn das eigene Volk jämmerlichst absäuft, dann haben wir kein Geld! Das ist unter aller Sau!

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- Quelle: red | Archivbild 2010: BeierMedia.de
- Erstellt am 11.06.2013 - 18:12Uhr | Zuletzt geändert am 11.06.2013 - 18:53Uhr
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