Förderkredit für Denkmalsanierung
Görlitz, 27. März 2013. Mit "KfW-Effizienzhaus Denkmal" ist ein für die Sanierung von Baudenkmalen zugeschnittenes Kreditprogramm der staatlichen KfW Bankengruppe. Es nimmt Rücksicht auf denkmalpflegerische Erfordernisse und daraus resultierende denkmalschutzrechtliche Auflagen
Denkmalschutzbehörde der Stadt Görlitz informiert über Förderprogramm

Bauherren sollten sich bei der Denkmalbehörde bzw. der Stadtverwaltung zuerst informieren, ob ihr Gebäude um ein Denkmal nach dem Denkmalschutzgesetz ist oder ob es vielleicht als "sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz" eingestuft wird. Festgelegt wird das durch die Kommune. Falls zutreffend, wird darüber ein Nachweis ausgestellt, der bei einem Antrag für das Programm "KfW-Effizienzhaus Denkmal" nötig ist.
Förderfähig sind sowohl die Komplettsanierung zum "KfW-Effizienzhaus Denkmal“ wie auch Einzelmaßnahmen. Im Standardfall darf der Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) 160 Prozent des errechneten Wertes für ein entsprechendes Referenzgebäude (Qp REF) betragen, für den Transmissionswärmeverlust gibt es keine festen Vorgaben.
Kompliziertheit des EInzelfalles kann berücksichtigt werden
Nach Abschluss der Arbeiten muss durch einen Sachverständigen nachgewiesen werden, dass alle Maßnahmen zur Reduzierung des Transmissionswärmeverlustes unter Beachtung der Auflagen des Denkmalamtes realisiert wurden.Denkbar ist, dass die Vorgaben des Denkmalamtes so umfassend sind, dass der höhere Zielwert Qp von 160 Prozent dennoch nicht erreicht wird. Die Förderung ist in diesem Falle dennoch möglich, wenn der Nachweis erfolgt, dass technisch möglichen Maßnahmen zur energetischen Sanierung realisiert wurden. Zu solchen Maßnahmen gehören beispielsweise energetische Verbesssrungen an Fenstern und Türen oder Geschossdecken sowie der Einsatz von Wärmepumpen.
Spezialisierter Planer erforderlich
Wer energetische Maßnahmen an einem Baudenkmal plant muss dafür und für die energetischen Berechnungen - unabhängig vom erreichten KfW-Effizienzhaus-Niveau - einen speziell qualifizierten "Energieberater für Baudenkmale“ beauftragen. Solche Berater sind in einer Expertenliste unter http://www.energieberater-denkmal.de zusammengefasst.Mindestanforderungen für Einzelmaßnahmen
Bei Einzelmaßnahmen, beispielsweise bei der notwendigen Wärmedämmung der Außenwände und der Fenstererneuerung gelten spezielle technische Mindestanforderungen, mit denen der Denkmalschutz berücksichtigt wird. Das erlaubt es zum Beispiel, anstelle einer Außenwanddämmung eine Innenwanddämmung zu fördern, insofern der Sachverständige die Notwendigkeit einer Dämmung in dieser Ausführung bestätigt.Die Denkmalschutzbehörde berät Bauherren gern.
Mehr:
www.kfw.de > KfW-Effizienzhaus Denkmal



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- Erstellt am 27.03.2013 - 01:33Uhr | Zuletzt geändert am 18.12.2021 - 19:13Uhr
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