Zum Ersten, zum Zweiten und zum Dritten . . .
Dresden. Die sächsiche Internet-Gerichtstafel informiert über Versteigerungstermine. Interessenten sollten sich vor dem Mitbieten über die Modalitäten informieren.
Vor dem Bieten informieren!
Insgesamt haben Sachsens Gerichtsvollzieher im ersten Halbjahr 2006 285 Versteigerungstermine durchgeführt. Bei diesen Terminen kommen Sachen unter den Hammer, die bei Schuldnern gepfändet wurden. Von Möbeln und Elektrogeräten über Antiquitäten bis hin zu Kraftfahrzeugen erhalten die unterschiedlichsten Dinge neue Eigentürmer. Die sächsischen Amtsgerichte veranstalteten darüber hinaus monatlich rund 1.000 Zwangsversteigerungstermine, bei denen Grundstücke und Wohnungseigentum oftmals unter dem Verkehrswert ersteigert werden können, erläutert Sachsens Justizminister Geerth Mackenroth und setzt hinzu: "Versteigerungstermine bieten die Möglichkeit, z.B. eine Eigentumswohnung unter dem Verkehrswert zu kaufen. Aber auch hier gilt: Nur wer sich mit den Chancen und Risiken eines Versteigerungsverfahren vertraut macht, kann deren typische Risiken einschätzen und Fallstricke vermeiden. Interessenten sollten deshalb die Informationsangebote nutzen. "
Umfangreiche Informationen zu sachsenweiten Zwangsversteigerungsterminen und Mobiliarversteigerungen der Gerichtsvollzieher sind im Internet auf der Gerichtstafel abrufbar. Dort sind auch Hinweise zu den Versteigerungsbedingungen und dem Ablauf eines Termins für Bietinteressenten nachzulesen.
Wissen:
Zwangsversteigerungsabteilungen gibt es an den Amtsgerichten in Dresden, Leipzig, Chemnitz, Görlitz, Bautzen, Zwickau.
Der Gerichtsvollzieher hat vielfältige Aufgaben, zu den wichtigsten Tätigkeiten gehören: Die Zwangsvollstreckung in bewegliche Sachen (Bsp.: Pfändung von Geld oder Wertsachen etc.); Abnahme der eidesstattlichen Versicherung; Versteigerung von gepfändeten Gegenständen; Zustellung z. B. von Vergleichen, Vollstreckungsbescheiden oder wichtigen Erklärungen. Kann der Schuldner die beizutreibende Forderung nicht begleichen, ist der Gerichtsvollzieher berechtigt, Sachen beim Schuldner zu pfänden, soweit sie nicht unter den Pfändungsschutz fallen.
Gerichstafel:
http://www.justiz.sachsen.de
Broschüre "Zwangsversteigerung - Immobilien ersteigern"
Überblick zum Zwangsversteigerungsverfahren
Bestellung:
Zentraler Broschürenversand der Sächsischen Staatsregierung
Hammerweg 30, 01127 Dresden
Tel.: 0351/2103671, -72; Fax: 0351/2103681;
eMail: Publikationen(at)sachsen.de
Die Broschüre wird kostenlos abgegeben undist auch bei den Justizbehörden erhältlich; zudem ist sie im Internet unter http://www.justiz.sachsen.de eingestellt.


-
IT Service Outsourcing: Vor- und Nachteile für Unternehmen
Görlitz, 26. April 2025. In der heutigen digitalen Geschäftswelt wird IT Service Outsourci...
-
Design, Komfort, Technik: Die Badezimmer-Trends für 2025
Görlitz, 26. April 2025. Badezimmer sind längst mehr als funktionale Räume für t...
-
Lasergravur für Heimdekoration: Tipps und Tricks
Görlitz, 24. April 2025. Lasergravur hat sich vom Nischenhobby zum beliebten Werkzeug für ...
-
Teambuilding im Tagungshotel: Kreative Workshop-Ideen abseits des Seminarraums
Görlitz, 21. April 2025. In einer Zeit, in der Teamarbeit und Zusammenarbeit immer wichtiger we...
-
Wenn das Zuhause zur Festung wird – Wie moderne Technik Einbrechern das Leben schwer macht
Görlitz, 19. April 2025. In den eigenen vier Wänden will man sich sicher fühlen. Doch...
- Quelle: /SMJus0610201139
- Erstellt am 20.10.2006 - 12:02Uhr | Zuletzt geändert am 20.10.2006 - 12:16Uhr
Seite drucken