Zum Ersten, zum Zweiten und zum Dritten . . .
Dresden. Die sächsiche Internet-Gerichtstafel informiert über Versteigerungstermine. Interessenten sollten sich vor dem Mitbieten über die Modalitäten informieren.
Vor dem Bieten informieren!
Insgesamt haben Sachsens Gerichtsvollzieher im ersten Halbjahr 2006 285 Versteigerungstermine durchgeführt. Bei diesen Terminen kommen Sachen unter den Hammer, die bei Schuldnern gepfändet wurden. Von Möbeln und Elektrogeräten über Antiquitäten bis hin zu Kraftfahrzeugen erhalten die unterschiedlichsten Dinge neue Eigentürmer. Die sächsischen Amtsgerichte veranstalteten darüber hinaus monatlich rund 1.000 Zwangsversteigerungstermine, bei denen Grundstücke und Wohnungseigentum oftmals unter dem Verkehrswert ersteigert werden können, erläutert Sachsens Justizminister Geerth Mackenroth und setzt hinzu: "Versteigerungstermine bieten die Möglichkeit, z.B. eine Eigentumswohnung unter dem Verkehrswert zu kaufen. Aber auch hier gilt: Nur wer sich mit den Chancen und Risiken eines Versteigerungsverfahren vertraut macht, kann deren typische Risiken einschätzen und Fallstricke vermeiden. Interessenten sollten deshalb die Informationsangebote nutzen. "
Umfangreiche Informationen zu sachsenweiten Zwangsversteigerungsterminen und Mobiliarversteigerungen der Gerichtsvollzieher sind im Internet auf der Gerichtstafel abrufbar. Dort sind auch Hinweise zu den Versteigerungsbedingungen und dem Ablauf eines Termins für Bietinteressenten nachzulesen.
Wissen:
Zwangsversteigerungsabteilungen gibt es an den Amtsgerichten in Dresden, Leipzig, Chemnitz, Görlitz, Bautzen, Zwickau.
Der Gerichtsvollzieher hat vielfältige Aufgaben, zu den wichtigsten Tätigkeiten gehören: Die Zwangsvollstreckung in bewegliche Sachen (Bsp.: Pfändung von Geld oder Wertsachen etc.); Abnahme der eidesstattlichen Versicherung; Versteigerung von gepfändeten Gegenständen; Zustellung z. B. von Vergleichen, Vollstreckungsbescheiden oder wichtigen Erklärungen. Kann der Schuldner die beizutreibende Forderung nicht begleichen, ist der Gerichtsvollzieher berechtigt, Sachen beim Schuldner zu pfänden, soweit sie nicht unter den Pfändungsschutz fallen.
Gerichstafel:
http://www.justiz.sachsen.de
Broschüre "Zwangsversteigerung - Immobilien ersteigern"
Überblick zum Zwangsversteigerungsverfahren
Bestellung:
Zentraler Broschürenversand der Sächsischen Staatsregierung
Hammerweg 30, 01127 Dresden
Tel.: 0351/2103671, -72; Fax: 0351/2103681;
eMail: Publikationen(at)sachsen.de
Die Broschüre wird kostenlos abgegeben undist auch bei den Justizbehörden erhältlich; zudem ist sie im Internet unter http://www.justiz.sachsen.de eingestellt.


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- Quelle: /SMJus0610201139
- Erstellt am 20.10.2006 - 12:02Uhr | Zuletzt geändert am 20.10.2006 - 12:16Uhr
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