Sachsen fördert Nachhaltigkeit: Start des Reparaturbonus für Elektrogeräte

Sachsen fördert Nachhaltigkeit: Start des Reparaturbonus für Elektrogeräte

Görlitz, 9. November 2023. Ein wichtiger Schritt für die Nachhaltigkeit und den Umweltschutz im Freistaat Sachsen: am 6. November fiel der Startschuss für das Antragsprogramm zum Reparaturbonus, einer Initiative des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft. Die Sächsische Aufbaubank (SAB) öffnet ihre Pforten für Anträge, die das Reparieren von Elektro- und Elektronikgeräten attraktiver und wirtschaftlich erschwinglicher machen sollen.

Nachhaltiges Handeln unterstützt: Sachsen fördert die Reparatur von Elektrogeräten.

Grafik: Sächsische Aufbaubank

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Stärkung der Reparaturkultur

Mit einem Budget von bis zu 1,25 Millionen Euro sowohl für dieses als auch für das nächste Jahr setzt das Ministerium einen deutlichen Anreiz zur Verlängerung der Lebensdauer von Elektrogeräten. Die Reparatur von privat genutzten Elektro- und Elektronikgeräten wird mit 50 Prozent der Kosten gefördert, solange der Rechnungsbetrag bei mindestens 75 Euro liegt. Der maximale Förderbetrag pro Reparatur wurde auf 200 Euro festgelegt.


Wer ist antragsberechtigt?


Um vom Reparaturbonus zu profitieren, müssen die Antragsteller ihren Hauptwohnsitz in Sachsen haben. Die Regelung kommt für Reparaturen in Frage, die nach dem 3. November 2023 ausgeführt wurden. Wichtig hierbei: Die Reparatur muss von einem Betrieb durchgeführt werden, der auf der SAB-Website aufgeführten Liste der Reparaturbetriebe steht. Jeder Berechtigte kann für bis zu zwei Reparaturen pro Jahr einen Antrag stellen.


Perspektiven für die Zukunft


Das Sächsische Staatsministerium plant, den Reparaturbonus langfristig auch auf andere Gebrauchsgegenstände auszuweiten. Dies wäre ein weiterer Schritt, um die Nachhaltigkeit im Konsum und den Umweltschutz im Bundesland zu intensivieren.


Digitales Antragsportal für Bürger


Ab sofort ist das Antragsportal geöffnet. Um den Prozess so unkompliziert wie möglich zu gestalten, wurden der Bewilligungsantrag, der Verwendungsnachweis und der Auszahlungsantrag in einem vereinfachten Schritt kombiniert. Dies dient der Minimierung des bürokratischen Aufwands für die Bürgerinnen und Bürger Sachsens. Die Antragstellung sowie weitere Details zum Förderprogramm sind über die Webseite der SAB zugänglich.


Über die Sächsische Aufbaubank (SAB)


Die SAB, welche im Jahr 1991 ins Leben gerufen wurde, unterstützt als Förderbank des Freistaates Sachsen die staatliche Erfüllung öffentlicher Aufgaben. Ihr Förderauftrag spannt sich über vielfältige Bereiche wie Wohnungsbau, Wirtschaft, Infrastruktur, Bildung und Umwelt- und Landwirtschaft. Mit einer Palette von Zuschüssen, Darlehen und Bürgschaften trägt sie wesentlich zur Entwicklung Sachsens bei. Mehr Informationen zur SAB und ihren Aufgaben sind auf www.sab.sachsen.de zu finden.

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  • Quelle: red / Sächsische Aufbaubank
  • Erstellt am 08.11.2023 - 08:49Uhr | Zuletzt geändert am 09.11.2023 - 20:51Uhr
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