Veranstaltungsrichtlinien für den Berzdorfer See

Veranstaltungsrichtlinien für den Berzdorfer SeeGörlitz, 7. März 2022. Ein stiller See inmitten der Natur ist etwas Wunderschönes. Wird er jedoch touristisch erschlossen, ist's mit der Stille vorbei. Beim Berzdorfer See kann keine Rede davon sein: Dessen Schicksal war schon besiegelt, bevor das Wasser ins Braunkohleloch lief. Nun will allerhand reguliert und vereinbart sein, so auch für alle gültige Vorgaben für Veranstaltungen.

Abb.: Auch am Berzdorfer See ist der Fortschritt nicht aufzuhalten und der Genderismus erobert ausgerechnet hier weitere Sprachbereiche – schon ist "diverses Bier" im Angebot, dabei ist "das Pils" doch schon an der Rechtschreibung von "der Pilz" zu unterscheiden. Schwieriger ist es beim Weizen, wo "das Weizen" tunlichst von "der Weizen" auseinandergehalten werden sollte. Aber vielleicht gibt's ja am Berzdorfer See a gscheits Weißbier?
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Veranstaltungen an sechs Wochenende pro Jahr

Veranstaltungen an sechs Wochenende pro Jahr
Manche schätzen es, wenn am Berzdorfer See keine Saison und Ruhe zu finden ist
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Thema: Berzdorfer See

Berzdorfer See

Der Berzdorfer See – eine geflutete Braunkohlegrube im Süden der Stadt Görlitz und zweitgrößter See Sachsens – hat sich zu einem Naherholungsgebiet entwickelt. 

Am letzten Tag des Monats Februar war's, als sich Leute aus den See-Anliegergemeinden Görlitz, Bernstadt a.d. Eigen und Schönau-Berzdorf, dazu Tourismusanbieter aus Hotellerie, Gastronomie und Sport und obendrein Veranstalter trafen, um Richtlinien für Veranstaltungen am Berzdorfer See zu festzulegen.

Was dabei herausgekommen ist:

Pro Jahr werden laut Polizeiverordnung der Städte Görlitz und Bernstadt a.d. Eigen an höchstens sechs Wochenenden Veranstaltungen zugelassen. Davon betroffen sind jene öffentlichen Veranstaltungen, die eine Ausnahmegenehmigung von der Nachtruheregelung benötigen.

Dabei sind an einem einzelnen Wochenende bis zu zwei Veranstaltungen möglich; allerdings werden zeitlich parallele Veranstaltungen – auch wenn sie an unterschiedlichen Veranstaltungorten stattfinden – nicht genehmigt.

Zwischen den Veranstaltungswochenenden müssen mindestens drei veranstaltungsfreie Wochenenden liegen. An maximal vier Wochenenden – jeweils zwei in Bernstadt a.d. Eigen und in Görlitz – können Veranstaltungen bis 2 Uhr genehmigt werden, an den übrigen der sechs Wochenenden Veranstaltungen bis 24 Uhr.

Um die Lärmbeeinträchtigung möglichst gering zu halten, wurden die zulässigen Lärmschutzwerte – im Technikerdeutsch Schalleistungspegel genannt – in der Zeit von 22 bis 24 Uhr auf 105 dB(A) und in der Zeit von 00 bis 02 Uhr auf 95 dB(A) begrenzt. Diese Werte orientieren sich an den offiziellen Vorgaben der Freizeitlärmrichtlinie.

Die Veranstaltungswochenenden werden jährlich bis zum 30. November – erstmals bis zum 30. November 2022 für das Jahr 2023 – in Absprache mit den Veranstaltern festgelegt und sollen danach nicht mehr veränderbar sein, damit die Beherbergungsbetriebe Planungssicherheit haben.

Für das Jahr 2022 sind bereits zwei Veranstaltungen im Bereich der Blauen Lagune festgelegt: Das Summer Open Air am 27. und 28. Mai 2022 und das Lagunen-Fest am 22. und 23. Juli 2022.

Die Stadt Görlitz will nach Saisonende 2022 zu einer Auswertungsberatung einladen, um die festgelegten Veranstaltungsrichtlinien zu evaluieren.


Kommentar:

Veranstaltungsrichtlinien für die Görlitzer Badewanne sind schön und gut, man muss nur aufpassen, dass nichts überreguliert wird, was sich dann in der Praxis nicht durchhalten lässt.

In diesem Sinne fallen in der aktuellen Richtlinie zwei Punkte auf: Der eine ist, dass die festgelegten Veranstaltungstermine nicht mehr veränderbar sein sollen. Hm, wenn der Stargast aber ausgerechnet zum Veranstaltungstermin verschnupft ist, dann ist die Veranstaltung für das betreffende Jahr wohl gelaufen, besser gesagt: nicht gelaufen, wenn in Anbetracht der wenigen Veranstaltungswochenenden kein Ersatztermin möglich ist.

Überhaupt ist schwer nachvollziehbar, dass die Veranstalter für die "Planungssicherheit" der Beherbergungsbetriebe den Kopf hinhalten sollen. Wenn sich Veranstalter und Nachtlager-Anbieter abstimmen, ist das im Interesse beider, aber daraus eine Planwirtschaft mit starren Vorgaben machen?

Die wenigen Veranstaltungswochenenden sind das zweite Manko der Richtlinien. Insbesondere Open-Air-Veranstaltungen sind ein Saisongeschäft. Ist da eine einzige Veranstaltung pro Monat – bestenfalls gleichmäßig über sechs Monate verteilt – marktgerecht?

Auf die Auswertungsberatung darf man schon jetzt gespannt sein, meint

Ihr Thomas Beier

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  • Quelle: red / Kommentar: Thomas Beier, Fotos: © BeierMedia.de
  • Erstellt am 07.03.2022 - 16:00Uhr | Zuletzt geändert am 07.03.2022 - 16:55Uhr
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