Bis zu 12.500 Euro Förderung für barrierefreie Umbauten möglich
Görlitz, 9. März 2026. Die Sächsische Staatsregierung hat eine Neufassung der Förderrichtlinie „Wohnraumanpassung“ beschlossen. Damit setzt der Freistaat die Förderung für notwendige Anpassungen von Wohnungen bei Mobilitätseinschränkungen trotz reduzierter Haushaltsmittel ohne Unterbrechung fort. Für das Jahr 2026 stehen im Freistaat Sachsen insgesamt 8 Millionen Euro zur Verfügung.
Die Richtlinie soll Menschen mit Mobilitätseinschränkungen dabei unterstützen, möglichst lange selbstbestimmt in der eigenen Wohnung leben zu können.
Bild von Stefan Schweihofer auf Pixabay
Neue Förderregeln ab März 2026
Mit der Neufassung werden mehrere bisherige Regelungen geändert. Künftig gelten Einkommensgrenzen statt Wohnflächengrenzen als entscheidendes Kriterium für eine Förderung. Alleinlebende dürfen ein Jahreseinkommen von 40.000 Euro nicht überschreiten. Für Zwei-Personen-Haushalte liegt die Grenze bei 60.000 Euro.
Zudem wurde ein Mindestförderbetrag festgelegt. Förderungen müssen künftig mindestens 1.500 Euro betragen.
Auch die Förderhöchstbeträge wurden neu geregelt. In der Regel können Maßnahmen mit bis zu 4.000 Euro unterstützt werden. Wird eine Wohnung rollstuhlgerecht umgebaut, sind bis zu 10.000 Euro möglich.
Für Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung, Bürgergeld oder Hilfe zum Lebensunterhalt gelten höhere Fördergrenzen. In diesen Fällen können bis zu 5.000 Euro gewährt werden, bei rollstuhlgerechten Anpassungen bis zu 12.500 Euro.
Wiederholungsförderung und neue Möglichkeiten im Eigenheim
Neu ist auch die Möglichkeit einer Wiederholungsförderung. Wird eine Wohnung erstmals rollstuhlgerecht umgebaut, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine erneute Förderung gewährt werden. Eine vorherige Förderung wird dabei angerechnet.
Darüber hinaus erweitert der Freistaat die Förderfähigkeit im Eigenheim. In selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern können künftig auch Ausgaben für den Abbau von Barrieren außerhalb der Wohnung gefördert werden.
Antragstellung über die Sächsische Aufbaubank
Die überarbeitete Förderrichtlinie tritt am 18. März 2026 in Kraft. Mit diesem Datum wird auch das Antragsverfahren angepasst. Förderanträge können weiterhin über die Sächsische Aufbaubank gestellt werden – sowohl digital als auch per Vordruck.
Weitere Informationen zur Förderrichtlinie und zur Antragstellung stellt die Sächsische Aufbaubank unter
https://www.sab.sachsen.de/wohnraumanpassung bereit.
Die Veröffentlichung des Freistaates Sachsen ist unter https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1095185 abrufbar.
„Der eigene Wohnraum ist grundlegend für Teilhabe und Selbstbestimmung. Viele Menschen wünschen sich, auch bei zunehmenden Mobilitätseinschränkungen in ihrem vertrauten Zuhause bleiben zu können. Wesentliche Voraussetzung für die Nutzung der eigenen Wohnung möglichst bis zum Lebensende ist eine auf die individuellen Bedürfnisse eingerichtete und bedarfsgerecht gestaltete, barrierefreie Wohnung. Der Landkreis unterstützt daher die Umsetzung dieser Förderrichtlinie und informiert Bürgerinnen und Bürger aktiv über die Fördermöglichkeiten“, erklärt Elvira Mirle, Inklusionsbeauftragte des Landkreises für die Belange von Menschen mit Behinderungen.
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- Quelle: red / PM Landkreis Görlitz
- Erstellt am 09.03.2026 - 08:41Uhr | Zuletzt geändert am 09.03.2026 - 08:45Uhr
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