Bürger, schützt eure Daten!

Bürger, schützt eure Daten!Görlitz, 24. Januar 2022. Von Thomas Beier. Die im Mai 2018 eingeführte Europäische Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO, greift nicht, wenn Leute mit ihren Daten leichtfertig umgehen. Es ist immer wieder paradox.

Abb.: Sobald mit dem Internet verbunden, sind Computer, Smartphones und Datenspeicher grundsätzlich nicht mehr sicher vor Datendiebstahl, Datenverlust und Datenmanipulation
Foto: Wilfried Pohnke, Pixabay License
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Datenschutz umzusetzen wird immer aufwendiger

Man erlebt ja viel, aber manches davon ist tatsächlich tief beeindruckend. Dazu gehört, wenn jemand eine E-Mail schickt und unter Berufung auf die DSGVO ab sofort und ein für allemal die Nutzung seiner E-Mail-Adresse bei Androhung eines Advokaten verbietet, den Zugang dieser E-Mail jedoch per E-Mail bestätigt haben möchte.

Überhaupt scheinen manchem seine Daten heilig, etwa wenn der elektronischen Speicherung von Adressdaten widersprochen wird, auf Facebook jedoch der halbe Lebenslauf hingeblättert ist inklusive vortrefflicher biometrisch auswertbarer Fotos. Ein Besucher im Büro, dem der Schutz seiner Anschrift und seines Geburtsdatums weit wichtiger war als alles andere, zeigte sich schockiert, als ich ihn darauf aufmerksam machte, an der Kaffeetasse nun seinen Fingerabdruck zu haben – nicht auszudenken, wenn der zu ungeeigneter Zeit an einem ungeeigneten Ort hinterlassen wird.

Ist der Ansatz der DSGVO richtig?

Die Datenschutzgrundverordnung zäumt das Pferd von hinten auf: Anstatt den großen Internetkraken zu verbieten, bestimmte Datenerhebungen zu machen und Nachverfolgungstechnologien anzuwenden, sind kleine Webseitenbetreiber und etwa Mittelständler mit einem gutgemeinten, aber selbst für Juristen nicht immer eindeutig auslegbaren Vorschriftenmonster überzogen worden.

Der Blogger Henning Uhle titelt einen Betrag "DSGVO-Unsinn: Was habt ihr da angerichtet?" und beschreibt darin den Zustand aus der Sicht weniger Tage nach der DSGVO-Einführung. Um es anschaulich zu machen, was damals losgetreten wurde, ein Vergleich mit einem Hotel: Anstelle Hoteldiebe, die darauf aus sind, die Zimmer der Gäste zu plündern, abzuwehren, werden die Hotelgäste verpflichtet, dem Diebstahl ihre Zustimmung zu geben oder ihn zu verweigern. Vollendet heiter wird es, wenn die Diebe ein "berechtigtes Interesse" am Eigentum des Hotelgastes geltend machen dürfen, dem er ausdrücklich widersprechen muss.

Digitale Datenspuren gar nicht erst erzeugen

Die Praxis zeigt, dass jüngere Leute eher unbesorgt mit ihren Daten umgehen: Da werden Versicherern ganze Lebensläufe mitgeteilt, oder es wird ausnahmslos per Kreditkarte eingekauft. Big Data erlaubt es dann, sehr genaue Persönlichkeitsprofile zu erstellen – anders gesagt: Die Cyberwelt kennt manchen besser als er sich selbst.

Man muss nicht zu Verschwörungstheorien greifen um festzustellen, dass der riesige Aufwand nicht betrieben wird, um zutreffendere Werbung anzuzeigen. Wie deppert die Werbealgorithmen oft sind, das ist leicht daran zu erkennen, dass nach einem Online Kauf einer größeren Sache, die man sich nicht alle Tage anschafft, noch für lange Zeit Werbung genau dafür angezeigt wird.

Unterstellt werden darf, dass Daten, wenn sie nun einmal vorhanden sind, auch genutzt werden. Für Jüngere, die noch ein paar Jahrzehnte Leben vor sich haben, ist das ein Risiko. Niemand kann sagen, wie sich unsere Gesellschaft entwickeln wird und wie Daten in nicht allzu ferner Zukunft genutzt werden könnten. Beispielsweise sind Gesundheitsdaten für Versicherer und Banken durchaus interessant – ein Zugriff auf eine elektronische Patientenakte ist gar nicht mehr notwendig, wenn das Einkaufsverhalten analysiert wird und zu sehen ist, wie sich jemand ernährt und was wie oft konsumiert wird.

Auch die Daten des Fitnesstrackers, die auf irgendeinem Server vielleicht in Asien liegen, gewinnen dann weiter an Wert. Und die Daten auf einer ausgemusterten Festplatte, selbst wenn sie offenbar ihren Dienst nicht mehr tut, sind für Leute mit der nötigen Energie hochinteressant.

Datenschutz, wo er Unsinn ist

Hingegen sind andere Seiten des tatsächlichen oder vermeintlichen Datenschutzes eher heiter: Viele sind nach Einführung der DSGVO der Zeitungsente aufgesessen, Namensschilder an Hausklingeln seien nun nicht mehr zulässig. Manche Ärzte wagen seitdem nicht mehr, ihre Patienten im Wartezimmer mit Namen aufzurufen, während das gesamte Wartezimmer die Gespräche am Empfangstresen mit gespitzten Ohren verfolgt und nun die Erstanamnese von Erika Musterfrau kennt und weiß, welche Pillen sie wann einnehmen muss.

Hier übrigens greift die DSGVO nicht, die bezieht sich – grob gesagt – immer auf die Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder dort gespeichert werden sollen.

Datenschutzbeauftrage immer mehr gefordert

In der Wirtschaft hat die DSGVO zu einem Konjunktur- und Beschäftigungsprogramm für Datenschutzbeauftragte geführt, mit einer derartigen Intensität, dass der oder die Datenschutzbeauftragte etwa eines mittelständischen Unternehmens oder einer Verwaltung es im Grunde gar nicht mehr schaffen kann, die gesamte Datenverarbeitung DSGVO-konform zu gestalten. Vor diesem Hintergrund sind neue Dienstleister entstanden, die Unternehmen und insbesondere Datenschutzbeauftragte bei der Datenschutz Compliance unterstützen wollen, wobei die Compliance für das regelgetreue Verhalten steht.

Diese Datenschutzdienstleister entlasten Datenschutzbeauftragte von Routinearbeiten bei der Umsetzung des Datenschutzes, wobei die gebotene Funktionsvielfalt der zugrundeliegenden Software weit darüber hinausgeht. Salopp gesagt, handelt es sich um ein Geschäftsmodell, das auf die Bußgeldvermeidung hinausläuft.

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  • Quelle: Thomas Beier Foto: wir_sind_klein / Wilfried Pohnke, Pixabay License
  • Erstellt am 24.01.2022 - 16:32Uhr | Zuletzt geändert am 24.01.2022 - 17:26Uhr
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