Görlitzer Einwohnermeldewesen im Zeichen der Pandemie
Görlitz, 7. Januar 2020. Dads Einwohnermeldewesen gehört zu den Existenzgrundlagen eines Staates und jedweden Gemeinwesens. Wo kämen wir hin, wenn kein Überblick bestünde, wer wo – fester Wohnsitz ist Pflicht – haust? Der ach so wichtige Steuerbürger nebst weiblichem Pendant könnte unerreichbar sein! Aktuell macht es die Corona-Pandemie jedoch schwieriger, den Dienstbetrieb im Einwohnermeldewesen der Stadt Görlitz aufrecht zu erhalten, weshalb er nun in eingeschränkter Form erfolgt.
Dringlichkeit für bestimmte Verwaltungsleistungen aufgehoben
Zuerst das Wichtigste: Die Bürger werden gebeten, ihre Anliegen per Post oder per E-Mail an einwohnermeldewesen@goerlitz.de zu senden. Telefonieren geht auch, wenn man die Nummer 03581 - 67-2737 wählt. In dringenden und wichtigen Ausnahmefällen können persönliche Termine vereinbart werden.
Diese Anliegen können per E-Mail oder Post bearbeitet werden:
- Führungszeugnis beantragen
(dazu bitte eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses und das ausgefüllte Formular "Antrag Führungszeugnis" beifügen) - Haushalts- und Meldebescheinigung ausstellen
(zu diesem Zweck bitte den Personalausweis oder den Reisepass in Kopie beifügen) - Zuwendung für Studenten beantragen
(benötigt werden eine Kopie von Personalausweis oder Reisepass, des Studentenausweises, der Immatrikulationsbescheinigung und das ausgefülte Antragsformular) - sich ins Ausland abmelden
(einfacher, als gedacht: eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses und das ausgefüllte "Formular Abmeldung" reichen aus)
Tipp:
Die Formulare kann man runterladen.
Erleichterung
Das Beantragen von Dokumenten ist derzeit grundsätzlich nicht dringend notwendig. Für abgelaufene Personalausweise oder Reisepässe werden keine Bußgeldverfahren eingeleitet. Die Bundesrepublik Deutschland hat mit vielen Europäischen Staaten vereinbart, dass deutsche Ausweisdokumente bis zu einem Jahr nach Ablauf der Gültigkeit grundsätzlich als Identitätsnachweis anerkannt werden.Tipp:
Informationen der Bundespolizei
Sollten trotz dieser erleichterten Regelungen Dokumente benötigt werden, werden Betroffene gebeten, Kontakt per Mail oder Telefon aufzunehmen. Die zuständigen bearbeiter werden sich,so verspricht das Görlitzer Rathaus, kurzfristig melden und gegebenenfalls einen Termin vereinbaren.
Ebenfalls sind An- und Ummeldungen aktuell grundsätzlich nicht dringend notwendig. Hier gilt ebenfalls, dass keine Bußgeldverfahren eingeleitet werden, wenn die Anmeldung pandemiebedingt nicht rechtzeitig erfolgt. Bei Vorliegen wichtiger Gründe können aber kurzfristig Termine zur An- oder Ummeldung vereinbart werden.
Um die Gesundheit aller Beteiligten zu schützen, werden einzelne Termine gezielt vereinbart, damit möglichst keine Wartezeiten oder Begegnungen mit anderen Leuten entstehen.
Bitte beachten:
Diese Regelungen gelten bis auf Weiteres.
Stichwörter
Lesermeinungen (0)
Weitere Artikel-
Görlitzer Feste sicher gestalten – die richtige Kühlung für Speisen und Getränke
Görlitz, 1. April 2026. Lebensmittelhygiene als Grundpfeiler erfolgreicher Veranstaltungen: Bei...
-
Warum Briefumschläge und Versandtaschen weiterhin unverzichtbar sind
Görlitz, 30. März 2026. Es gibt Momente im Alltag, die so selbstverständlich scheinen...
-
Wann ist eine professionelle Grundreinigung wirklich sinnvoll?
Görlitz, 30. März 2026. Der Unterschied zwischen Hausputz und Grundreinigung: Die wöc...
-
Küchen-Upgrade in Görlitz? Worauf Sie bei Arbeitsplatten und Fronten achten sollten
Görlitz, 30. März 2026. Die richtige Materialwahl für die neue Küchenarbeitsplat...
-
Elbflorenz oder Heimatglück? Ein Entscheidungshelfer für Hochzeiten im Osten Sachsens
Görlitz, 27. März 2026. Die Hochzeitsplanung in der Oberlausitz hat im Jahr 2026 eine neue...
- Quelle: red | Foto: © BeierMedia.de
- Erstellt am 07.01.2021 - 09:32Uhr | Zuletzt geändert am 07.01.2021 - 09:56Uhr
Seite drucken
