Kreisforstamt Görlitz informiert zum Borkenkäfer
Landkreis Görlitz, 24. April 2019. Die Situation des Waldbestandes im Landkreis Görlitz ist äußerst angespannt und gerade in den Fichtengebieten ist wegen der ungünstigen Witterung, der frischen Wind- und Schneebrüche sowie wegen des nicht aufgearbeitetes Käferholzes besondere Aufmerksamkeit geboten. Bedenklich ist zudem die noch nie dagewesene hohe Ausgangspopulation der Borkenkäfer, Buchdrucker und Kupferstecher. Das Görlitzer Kreisforstamt weist deshalb alle Waldbesitzer eindringlich darauf hin, die Arbeiten zur Beseitigung der Sturmschäden und des Käferholzes konsequent fortzuführen und das Holz aus dem Wald abzufahren.
Abbildung oben: Einbohrloch des Buchdruckers
Die Borkenkäfer beginnen zu schwärmen – höchste Zeit für die Kontrolle auf Neubefall in den Fichtenbeständen

Der durch die warme Witterung begünstigte Schwärmflug des Buchdruckers und der damit einhergehende Befallsbeginn wurde für den Landkreis Görlitz am Osterwochenende festgestellt. Frisches Wurf- und Bruchholz wird in der Regel zuerst besiedelt. Bereits jetzt muss auch mit Stehendbefall an den geschwächten Fichten gerechnet werden. Deshalb ist es wichtig, jeden Neubefall schnellstmöglich zu erkennen und die befallenen Bäume umgehend aus dem Wald zu schaffen. Das ist die Aufgabe jedes betroffenen Waldeigentümers.
Am 22. März 2019 ist die Allgemeinverfügung zur Erfassung und Bekämpfung von holz- und rindenbrütenden Schaderregern (Nadelholzborkenkäfer) im Privat- und Körperschaftswald im Landkreis Görlitz in Kraft getreten. Alle mit Fichten (Picea), Kiefern (Pinus) oder Lärchen (Larix) bestockten Grundflächen des Landkreises Görlitz wurden demnach zu Befallserfassungs- und Sanierungsgebieten des Nadelholzborkenkäfers erklärt.
Diese Wälder sowie dort lagernde Nadelhölzer sind von den jeweiligen Eigentümern bzw. Nutzungsberechtigen von Mitte April 2019 bis Mitte September 2019 mindestens einmal aller zwei Wochen, bei starker Schwärmaktivität wöchentlich und von Oktober 2019 bis Ende März 2020 mindestens dreimal, bei starkem Befall in den Vormonaten insgesamt fünfmal auf Käferbefall zu kontrollieren. Festgestellter Käferbefall ist dem Kreisforstamt anzuzeigen.
Nadelholzborkenkäfer müssen von den jeweiligen Waldbesitzern oder von Beaufragten unverzüglich und wirksam bekämpft werden. Als erforderliche Bekämpfungsmaßnahmen wurde angeordnet, dass die befallenen Bäume zu fällen, aus dem Bestand zu rücken und vor dem Ausflug der Käfer aus dem Wald abzufahren sind. Sofern eine Zwischenlagerung des Holzes erforderlich ist, muss diese einen Mindestabstand zum nächsten befallsgefährdeten Bestand von 500 Meter einhalten. Solange die Käferbrut noch im weißen Stadium – Eier, Larven, Puppen – ist, kann die Bekämpfung auch durch das Schälen der Stämme erfolgen.
Voraussichtlich ab der ersten Juniwoche ist mit dem Ausflug der ersten Jungkäfer und somit mit weiterem Borkenkäferbefall an den Fichten zu rechnen. Die Entwicklung der Käferbrut ist abhängig von der Witterung und dauert bei günstigen Bedingungen nur sechs Wochen. Befallene Bäume müssen deshalb innerhalb dieses Zeitraumes, vor dem Ausfliegen der neuen Käfer, aus dem Wald geschafft werden.
Mehr:
- Informationen zur Borkenkäferbekämpfung
- Fördermöglichkeiten für Waldschutzmaßnahmen



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- Quelle: red | Fotos: © Landratsamt Görlitz
- Erstellt am 24.04.2019 - 16:30Uhr | Zuletzt geändert am 24.04.2019 - 16:50Uhr
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