Laub richtig entsorgen

Landkreis Görlitz, 22. Oktober 2018. "Bei einem zeitweilig erhöhten Bioabfallaufkommen wie etwa im Herbst, können 120-Liter-Gartenabfallsäcke zusätzlich zum Bioabfallbehälter genutzt werden", informiert der Regiebetrieb Abfallwirtschaft des Landratsamtes Görlitz. Die Säcke können zum Stückpreis von 3,12 Euro beim Regiebetrieb Abfallwirtschaft in Niesky, bei der Entsorgungsgesellschaft Görlitz-Löbau-Zittau mbH in Lawalde, bei der Niederschlesischen Entsorgungsgesellschaft mbH in Niesky und Weißwasser/O.L sowie bei einigen Stadt- und Gemeindeverwaltungen erworben werden. Die Verkaufsstellen können beim Regiebetrieb Abfallwirtschaft erfragt werden.

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Beseitigung von Herbstlaub, Grünschnitt und anderen organischen Abfällen

Die Gartenabfallsäcke werden bei der Bioabfallsammlung mitgenommen, wenn sie zugebunden unmittelbar neben dem Bioabfallbehälter stehen und für das Grundstück ein Bioabfallbehälter angemeldet ist. Das maximale Füllgewicht von zehn Kilogramm sollte dabei nicht überschritten werden.

Für große Mengen an Laub, Grün- oder Heckenschnitt, die nicht in den Bioabfallbehälter passen beziehungsweise sich nicht problemlos kompostieren lassen, stellt der Landkreis Görlitz Kompostieranlagen zur Verfügung. Diese werden gegen Gebühr angeliefert.

Genehmigte Eigenkompostierung befreit vom Anschlusszwang

Eine Ausnahme vom Anschlusszwang für den Bioabfallbehälter wird vom Landkreis erteilt, wenn der Grundstückseigentümer oder der dinglich Berechtigte formlos schriftlich Eigenkompostierung anzeigt und alle auf seinem oder zu seiner privaten Lebensführung genutzten Grundstücke ganzjährig anfallenden kompostierbaren Abfälle dort selbst ordnungsgemäß und schadlos verwertet. Eine fachgerechte Eigenkompostierung führt durch, wer eine ganzjährige Kompostierung von allen im Grundstück anfallenden organischen Abfällen gewährleistet und keine Belästigung oder Gefährdung der Allgemeinheit durch Gerüche oder Ungeziefer hervorruft.

Insbesondere ist ein Mindestabstand von fünf Metern zwischen der Kompostiereinrichtung und der nächsten Wohngebäudeöffnung sowie zur Böschungskante von Gewässern einzuhalten. Des Weiteren sind für die schadlose Verwertung des Kompostes 25 Quadratmeter Grünland pro Bewohner/in und Jahr notwendig. Für die Fortführung der Eigenkompostierung sind keine neuen Anträge zu stellen. Die bereits erteilten Genehmigungen behalten ihre Gültigkeit (§ 9 Absatz 1 der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Görlitz).

Kontakt:
Regiebetrieb Abfallwirtschaft,
Muskauer Straße 51, 02906 Niesky
Tel. 03588 - 2 61-716/ -702


Update:
Das Beispiel in einem Beitrag vom 22. Februar 2022 zeigt, wie Abfallcontainer auch für Grüngut bequem digital bestellt werden können.

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  • Quelle: red
  • Erstellt am 22.10.2018 - 13:45Uhr | Zuletzt geändert am 22.02.2022 - 16:30Uhr
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