bwin-Streit geht in die nächste Runde

Neugersdorf | Bautzen. In dem Verfahren gegen den - in einer Pressemitteilung des sächsischen Innenministeriums als illegal bezeichneten - Sportwettenanbieter „bwin e. K.“ aus dem sächsischen Neugersdorf (Oberlausitz, Landkreis Löbau-Zittau) hat heute der Prozessbevollmächtigte des zuständigen Regierungspräsidiums Chemnitz gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom 17.10.2006 Beschwerde beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht in Bautzen eingelegt.

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Staat will sein Wettmonopol sichern

Mit der Beschwerde wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden, mit dem die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Fa. „bwin e. K.“ wiederhergestellt worden ist, angefochten. Ziel der Beschwerde ist es, die sofortige Vollziehbarkeit der Verfügung vom 10.08.2006, mit der der Fa. „bwin e. K.“, das Veranstalten und Vermitteln von Sportwetten sowie die Werbung hierfür untersagt worden ist, wieder herzustellen.

Nach eingehender Prüfung des vom Verwaltungsgericht Dresden gefassten Beschlusses bestehen aus Sicht des Regierungspräsidiums Chemnitz mehrere Gründe, aus denen eben diese Entscheidung des Verwaltungsgerichts Dresden aufzuheben ist.

Die Beschwerde muss bis zum 17.11.2006 beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht in Bautzen begründet werden.

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  • Quelle: /SMI0610261518
  • Erstellt am 26.10.2006 - 16:27Uhr | Zuletzt geändert am 26.10.2006 - 18:14Uhr
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