Änderungen im Sozialbereich im Jahr 2013

Berlin. Im Bereich des Bundesministeriums für Arbeit uns Soziales sind umfangreiche Änderungen gesetzlicher Bestimmungen für das Jahr 2013 angekündigt. Der Görlitzer Anzeiger gibt einen Überblick zu den im Schwesterorgan sozialblatt.de aufgelisteten neuen Bestimmungen.

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Hartz IV, Sozialhilfe, Minijob und Rente: Das ändert sich

Auf der Nachrichtenplattform http://www.sozialblatt.de werden die neuen Regelbedarfe in der Grundsicherung für Arbeitsuchende aufgelistet.

Außerdem wird die neue Höhe der Insolvenzgeldumlage, die der Arbeitgeber zu zahlen hat, benannt.

Aufgeführt sind ferner die verlängerte Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld und die verringerte Winterbeschäftigungs-Umlage.

Auf sozialblatt.de kann man außerdem nachlesen, ab wann in den einzelnen Branchen die Branchen- bzw. Entgeltzuschläge in der Zeitarbeit gelten.

Die Webseite informiert ferner über den neuen Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung und die weitere Anhebung der Altersgrenzen auf dem Weg zur Rente mit 67.

Auch werden die wichtigen Änderungen bei den Minijobs und die neue Hinzuverdienstgrenze bei vorzeitiger Altersrente und bei Erwerbsminderungsrente benannt.

Veröffentlicht werden auf sozialblatt.de ebenfalls die Sozialversicherungsrechengrößen für das Jahr 2013, der höhere Beitrag zur Künstlersozialversicherung und der gestiegene Mindestbeitrag in der gesetzlichen Rentenversicherung ebenso wie die Neuerungen in der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung.

Die neuen Regelbedarfsstufen in der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch können ebenfalls auf sozialblatt.de entnommen werden.

Geändert werden mit dem Jahr 2013 der Gleitzonenfaktor (Midijobs mit 450,01 bis 850,00 Euro Entgelt im Monat) und die Sachbezugswerte 2012.

Ab 2013 kann ein neuer Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden, schreibt sozialblatt.de

Die Eigenbeteiligung im öffentlichen Personenverkehr wird erhöht, dem entgehen nur Einkommensschwache, Blinde und Hilflose.

Lesen Sie mehr auf sozialblatt.de vom 21. Dezember 2012:
Neues in Arbeit und Sozialem im Jahr 2013


Kommentar:

Wer sich den Beitrag auf sozialblatt.de aufmerksam durchliest, kommt zum Schluss: Weihnachtsgeschenke sind das großenteils nicht.

Sauer stößt insbesondere die Anhebung der Grenze für Minijobs auf: Wer durch das weitmaschige soziale Netz gefallen war und keine eigene Krankenversicherung mehr hatte, konnt durch einen Midijob mit mehr als 400 Euro Einkommen zurück in die Sozialversicherung - wer bis 400 Euro verdiente, für den mussten zwar auch Beiträge zur Krankenversicherung abgeführt werden, ohne dass er jedoch daraus einen Leistungsanspruch erwerben konnte. Diese 400-Euro-Grenze wird nun auf 450 Euro verschoben.

Das Gleiche geschieht mit der Grenze zu voll sozialversicherungspflichtigen Jobs, die von 800 auf 850 Euro steigt - in absoluten Niedriglohngebieten wie dem Landkreis Görlitz durchaus ein Problem.

Positiv ist die Verdoppelung der zeit, in der Kurzarbeitergeld gezahlt werden kann, wenngleich die Neuregelung eher unternehmer- denn arbeitnehmerfreundlich gedacht ist.

Mit den anderen Erhöhungen und Anpassungen kann man leben.

Mehr oder weniger,

meint Ihr Fritz R. Stänker

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  • Quelle: red
  • Erstellt am 21.12.2012 - 23:08Uhr | Zuletzt geändert am 21.12.2012 - 23:43Uhr
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