Stadt Görlitz informiert über zweiten Wahlgang und Briefwahl
Görlitz, 18. Mai 2026. Am 31. Mai 2026 findet der zweite Wahlgang zur Oberbürgermeisterwahl in Görlitz statt. Keiner der Kandidaten erreichte im ersten Wahlgang am 10. Mai 2026 die absolute Mehrheit von mehr als 50 Prozent der Stimmen. Für den zweiten Wahlgang genügt nun die einfache Mehrheit, also die Mehrzahl der abgegebenen Stimmen.
Wahlbenachrichtigung bleibt gültig
Für den zweiten Wahlgang werden keine neuen Wahlbenachrichtigungskarten verschickt. Die bereits für den ersten Wahlgang ausgegebenen Karten behalten ihre Gültigkeit. Auch Wählerinnen und Wähler, die ausschließlich für den zweiten Wahlgang wahlberechtigt sind, haben ihre Wahlbenachrichtigung bereits erhalten.
Wer die Wahlbenachrichtigungskarte nicht mehr besitzt, kann dennoch wählen. Dafür genügt ein gültiger Personalausweis oder Reisepass im Wahllokal.
Briefwahlbüro öffnet ab 18. Mai
Das Briefwahlbüro befindet sich im Raum 159 der Jägerkaserne an der Hugo-Keller-Straße 14 in 02826 Görlitz. Der Zugang ist barrierefrei. Geöffnet ist das Büro ab dem 18. Mai 2026 zu folgenden Zeiten:
Montag von 9 bis 12 Uhr sowie von 13:30 bis 16 Uhr,
Dienstag von 9 bis 12 Uhr sowie von 13:30 bis 18 Uhr,
Mittwoch von 9 bis 12 Uhr,
Donnerstag von 9 bis 12 Uhr sowie von 13:30 bis 17 Uhr,
Freitag von 9 bis 12 Uhr.
Zusätzlich öffnet das Briefwahlbüro am Freitag, 29. Mai 2026, von 13 bis 16 Uhr. Für Sonderfälle nach der Sächsischen Kommunalwahlordnung besteht zudem am Sonnabend, 30. Mai 2026, von 11 bis 12 Uhr die Möglichkeit zur Briefwahl.
Briefwahlunterlagen werden erneut versandt
Wahlberechtigte, die bereits für den ersten Wahlgang Briefwahl beantragt hatten, erhalten die Unterlagen für den zweiten Wahlgang automatisch und ohne erneuten Antrag in der kommenden Woche zugesandt.
Darüber hinaus können neue Wahlscheine für die Briefwahl beantragt werden. Dies ist über die Internetseite der Stadt Görlitz unter www.goerlitz.de/briefwahl, per E-Mail an briefwahl@goerlitz.de, mit dem QR-Code auf der Wahlbenachrichtigungskarte oder direkt im Briefwahlbüro möglich. Dort kann auch unmittelbar gewählt werden.
Die ausgefüllten Wahlbriefe können im Briefwahlbüro abgegeben, in die Briefkästen der Stadtverwaltung am Rathaus oder an der Jägerkaserne eingeworfen oder per Post zurückgesendet werden. Wegen möglicher Verzögerungen beim Postrücklauf empfiehlt die Stadt, Wahlbriefe ab dem 26. Mai 2026 nicht mehr per Post zu versenden, sondern direkt bei der Stadtverwaltung abzugeben. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag um 18 Uhr eingegangen sein.
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- Quelle: red / PM Stadtverwaltung Görlitz
- Erstellt am 18.05.2026 - 13:14Uhr | Zuletzt geändert am 18.05.2026 - 13:18Uhr
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