Grundsteuer für Gartenlaube?

Dresden. In der Diskussion um eine Grundsteuerreform setzt sich Sachsens Finanzminister Dr. Horst Metz für eine weitgehende Steuerbefreiung von Gartenlauben ein. Metz: "Die bisherige Behandlung der Kleingärtner und Datschenbesitzer ist unbefriedigend. Was spricht dagegen, dass alle Gartenlauben bis zu einer Grundfläche von 30 Quadratmetern nicht mehr der Grundsteuer unterliegen? Größere Datschen könnten dann unter die Grundsteuer B fallen und zum Beispiel wie landwirtschaftliche Gebäude behandelt werden. Das würde die Kleingärtner entlasten und wäre außerdem auch ein Schritt zur Verwaltungsvereinfachung." Für die weitgehende Grundsteuerbefreiung hat sich Metz bereits auf Bundesebene eingesetzt.

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Finanzminister Metz: Gartenlauben von Grundsteuer befreien

Die Eckpunkte eines Reformvorschlags von Bayern und Rheinland-Pfalz sehen den Wegfall der Grundsteuer A vor. Damit würde für land- und forstwirtschaftliche Flächen einschließlich der Wirtschaftsgebäude und des Viehbestandes keine Grundsteuer mehr erhoben. Für die zum land- oder forstwirtschaftlichen Besitz gehörenden Wohnteile und Betriebswohnungen gilt in Ostdeutschland bereits die Grundsteuer B. Sie wären deshalb nicht vom Wegfall der Grundsteuer A betroffen.

Den Eckpunkten zufolge soll die Grundsteuer außerdem nach einem neuen und vereinfachten Verfahren erhoben werden. Dabei werden ein Bodenwert entsprechend der Bodenrichtwerte und gegebenenfalls ein Gebäudewert anhand von Gebäudeklassen berechnet. Das Hebesatzrecht der Kommunen soll in vollem Umfang erhalten bleiben.

Metz befürwortet die Vorschläge von Bayern und Rheinland-Pfalz im Grundsatz: "Sie sind geeignet, weil sie die Grundsteuer auf eine zeitgemäße und der Lebenswirklichkeit angepasste Grundlage stellen. Eine Steuer nach Einheitswerten von 1935 zu bemessen ist antiquiert und sollte mit unser aller Unterstützung geändert werden."

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  • Quelle: /SMF061013
  • Erstellt am 14.10.2006 - 09:42Uhr | Zuletzt geändert am 14.10.2006 - 09:42Uhr
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