Freistaat fördert künftig auch dezentrale Kläranlagen im ländlichen Raum
Dresden. "In Sachsen werden künftig auch dezentrale Kleinkläranlagen gefördert", erklärte Umwelt- und Landwirtschaftsminister Stanislaw Tillich am Mittwoch, dem 11. Oktober, vor dem Sächsischen Landtag. Nachdem die Einwohner städtischer Gebiete größtenteils an die öffentliche Abwasserinfrastruktur angeschlossen sind, müsse jetzt die Abwasserentsorgung für rund 600.000 Bürger des ländlichen Raumes weiter verbessert werden.
Aufgabenträger müssen demografische Entwicklung in Planungen einbeziehen
Bis zum Jahr 2015 soll, so die Brüsseler Vorgabe, auch in weniger dicht besiedelten Gebieten die Abwasserentsorgung dem Stand der Technik angepasst werden. Die Errichtung von Kanalisationen ist dabei - im Gegensatz zur Abwasserversorgung in Verdichtungsgbieten - nicht mehr zwingend vorgeschrieben. "Das eröffnet uns die Möglichkeit, künftig stärker auf dezentrale Anlagen zu setzen und neben öffentlichen Anlagen auch die Sanierung bestehender nichtöffentlicher Kleinkläranlagen zu fördern", sagte Tillich.
Wie der Minister betonte, seien Kleinkläranlagen mit biologischer Reinigungsstufe für den ländlichen Raum, auch vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung, eine echte Alternative. Auf den drastischen Bevölkerungsrückgang könne damit flexibel reagiert werden. "Abwasserentsorgung muss auch auf dem Lande umweltgerecht erfolgen und vor allem bezahlbar sein", so der Minister weiter. Denn nicht überall sei der Anschluss an zentrale Anlagen auch die wirtschaftlichste Lösung für den Bürger. Das bedeute auch, so Tillich, "dass der eine oder andere Abwasserzweckverband seine Entsorgungskonzeption im Hinblick auf die demografische Entwicklung überprüfen und wenn notwendig, aktualisieren muss."
Die neue Förderrichtlinie zur Abwasserentsorgung wird - nach Zustimmung des sächsischen Kabinetts - ab 2007 gelten. Die vernünftigste abwassertechnische Lösung soll förderneutral zum Zuge kommen. Das sei keine Kehrtwende der Förderpolitik, sondern logische Konsequenz auf Grund des bisher erreichten Standes der Abwasserentsorgung in Sachsen, betonte Tillich. Die Förderung erfolge auch künftig über den öffentlichen Aufgabenträger. Jährlich stehen dafür etwa 37 Millionen Euro für Festbetragszuschüsse und zinsverbilligte Darlehen zur Verfügung.


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- Quelle: /SMUL061011
- Erstellt am 11.10.2006 - 19:34Uhr | Zuletzt geändert am 11.10.2006 - 21:12Uhr
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