Gnadenfrist für den Landkreis Görlitz läuft

Dresden. Nach einem Gespräch zwischen dem Görlitzer Landrat Bernd Lange (CDU) und dem Präsidenten der Landesdirektion Dresden Dietrich Gökelmann verzichtet die Dresdner Behörde zunächst auf den Sofortvollzug hinsichtlich der Neufestsetzung der Kreisumlage für das laufende Haushaltsjahr im Landkreis Görlitz. Das hat die Landesdirektion Dresden bereits am 20. Juli 2011 in einer Pressemitteilung bekanntgegeben. Ganz ohne Auflagen wird der Aufschub dem strukturschwachen und wegen hoher Sozialkosten klammen Landkreis am ostsächsischen Rand jedoch nicht gewährt: Der Landkreis Görlitz ist aufgefordert, durch eigene Maßnahmen einen Ausgleich des Haushaltes für das Jahr 2011 zu erreichen. Darüber, was er nun zu tun gedenkt, und den tatsächlichen Haushaltsvollzug im laufenden Jahr soll der Landkreis zum 31. August 2011 gegenüber der Landesdirektion berichten. Nicht genug - in einem Bescheid vom 19. Juli 2011 fordert die Landesdirektion, dass der Landkreis Görlitz spätestens zum 12. August 2011 seinen Widerspruch gegen die am 10. Juni 2011 avisierte Neufestsetzung der Kreisumlage durch die Landesdirektion begründet.

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Landkreis Görlitz muss selbst weiter am Haushalts-Ausgleich arbeiten

Für den Landkreis Görlitz hat das Gespräch zwischen Lange und Gökelmann nichts grundlegend Neues gebracht: Auf die Möglichkeit, durch eigene Sparanstrengungen die Durchsetzung einer höheren Kreisumlage zum Haushaltsausgleich durch die Landesdirektion zu vermeiden, hatte die Rechtsaufsicht bereits in ihrem Bescheid vom Juni hingewiesen.

Wenn die eingeforderte Berichterstattung und die Widerspruchsbegründung aus dem Görlitzer Landratsamt vorliegen will die Landesdirektion entscheiden, ob und in welcher Höhe eine gegenüber der bisherigen Beschlussfassung des Landkreises geänderte Kreisumlage durchgesetzt werden muss. Eilig haben es die Dresdner dabei nicht, denn eine entsprechende Anordnung kann die Rechtsaufsicht auch noch in der zweiten Jahreshälfte mit Rückwirkung für das Gesamtjahr 2011 treffen.

Unterm Strich gibt die Landesdirektion Dresden dem Landkreis Görlitz eine zweite Chance, seine Hausaufgaben richtig zu machen. "Es ist der bessere Weg, wenn Görlitz aus eigener Kraft am Ausgleich des laufenden Haushaltes arbeitet. Dafür gewährt die Rechtsaufsicht jetzt Aufschub. Die Lösung des Problems ist nicht von außen zu erwarten", erläutert in diesem Sinne Landesdirektionspräsident Gökelmann die an den Landkreis Görlitz ergangenen Aufträge.

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  • Erstellt am 02.08.2011 - 23:44Uhr | Zuletzt geändert am 03.08.2011 - 00:16Uhr
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