Landkreis gibt grünes Licht für Stadthalle Görlitz
Görlitz-Zgorzelec. Die Stadt Görlitz hat am 3. November 2010 die Gemeindewirtschaftsrechtliche Stellungnahme (GWS) für das Vorhaben „Sanierung Stadthalle - 1. Bauabschnitt“ erhalten. Damit bestätigt der Landkreis Görlitz als Rechtsaufsicht, dass die Stadt ihre finanziellen Verhältnisse geordnet hat und sie sich die Stadthalle bzw. den Sanierungsbeginn finanziell leisten kann.
Die Stadt kann sich ihre Halle wieder leisten
Thema: Stadthalle Görlitz
Die Stadthalle Görlitz wurde 1910 als Veranstaltungsort des Schlesischen Musikfestes eröffnet. Hoher Sanierungsbedarf und die ungenügende Selbstfinanzierung führten im Jahr 2005 zur Einstellung des Betriebs und zu Verkaufsbestrebungen seitens der Stadt Görlitz. Die Ende Januar 2010 vom Stadtrat beschlossene Sanierung wurde, ohne dass Arbeiten am Gebäude begonnen hätten, im Oktober 2012 gestoppt, weil Fristen für Fördermittel zu kurz waren. Erst 2018 stellten Bund und Land Geld für eine über die Sicherung hinausgehende Sanierung bereit. Eine große Herausforderung stellen die Betriebskosten für die Stadthalle Görlitz dar.
- Wird die Stadthalle Görlitz ein Kostengrab? [05.05.2022]
- Finanzierungsloch bei Sanierung der Görlitzer Stadthalle [09.03.2022]
- Görlitzer Unternehmerverband zur Stadthalle Görlitz [27.01.2022]
In der Stellungnahme des Landkreises heißt es wörtlich: „ Die Stadt Görlitz verfügt über ausreichendes Konsolidierungspotential im freiwilligen Bereich. Auf dieser Grundlage hat der Stadtrat der Großen Kreisstadt Görlitz am 30.09.2010 beschlossen, geeignete Ersatzmaßnahmen im Bereich der freiwilligen Aufgaben zu beschließen, um den strukturellen Haushaltsausgleich zu sichern.“ Dies soll als Bedingung in den Zuwendungsbescheid aufgenommen werden.
Die GWS wird zur Bearbeitung des Fördermittelantrages benötigt und wurde deshalb unverzüglich an den Fördermittelgeber, die Landesdirektion Dresden, übermittelt.
Kommentar
Jetzt - endlich! - zeigen sich die erste Früchte des Spar- und Konsolidierungskurses von Oberbürgermeister Paulick. Die Gemeindewirtschaftsrechtliche Stellungnahme des Landratsamtes ist weit mehr als der Türöffner für den ersten Bauabschnitt. Sie signalisiert: Jetzt gibt es keine Umkehr mehr, die Görlitzer und Zgorzelecer erhalten ihre Stadthalle zurück!
Ja, das Gebäude auszulasten setzt voraus, dass des von beiden Teilen der Europastadt und selbstredend von den Landkreisen beiderseits der Neiße genutzt wird.
Hoffen wir, dass in Bezug auf die Stadthalle alle an einem Strick ziehen,
Ihr Fritz R. Stänker
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- Quelle: red
- Erstellt am 03.11.2010 - 16:39Uhr | Zuletzt geändert am 10.10.2012 - 06:36Uhr
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