Muss Abwrackprämie zurückgezahlt werden?
Berlin | München. Die Klage eines Münchners ist jetzt vor dem Oberfinanzgericht zugelassen worden. Der Mann war dagegen vorgegangen, dass mit seinen Steuern andere Bürger verbilligt Autos erwerben können. Derartige Subventionen zu ermöglichen sei nicht Aufgabe des Staates und eine Verschwendung öffentlicher Mittel, so der Kläger. Sie dienten nicht dem Gemeinwohl oder dem Wohl Hilfsbedürftiger.
Verfahren am Bundesfinanzhof zugelassen
Eigentlich ist Hubert K. das, was man einen "ruhigen Beamten" nennt. Kommt die Rede aber auf die Umwelt-Abwrack-Prämie, richtet sich der Gamsbart an seinem Hut auf: Mit einem wilden Wortgemenge, dem der Herrgottssitz, weitere katholische Symbole, menschliche Körperteile, die vorrangig Sitzzwecken dienen, und EU-beitrittswillige Staaten zu entnehmen sind, zieht er über die "verfluchten Saupreißen" im fernen Berlin her.
Als Steuerzahler sind Hubert K. die meisten Staatsausgaben eh ein Dorn im Auge, aber die Abwrackprämie hat nun dem Weißbierfass ganz den Boden ausgeschlagen. Es sei nicht hinnehmbar, so Hubert K., dass der Erwerb von Luxusgütern, wozu er private Kraftfahrzeuge zählt, staatlich gefördert werde. Zudem Blute ihm das Herz, wenn gutgepflegte und dank Katalysator durchaus schadstoffarme Pkw in der Schrottpresse landeten. Sowohl die ökologische als auch insbesondere die Energiebilanz des staatlichen Programms seien venichtend.
Bis zum Bundesfinanzgericht hat sich der drahtige Mann durchgekämpft. Sollte seine Klage Erfolg haben - und die Chancen stehen der Meinung von Verfassungsrechtlern nach nicht schlecht - hätte das dramatische Folgen für die Inanspruchnehmer der Abwrackprämie. Zwar blieben die Autoverschrottung und die Kaufverträge rechtens, jedoch müssten jeweils 2.500 Euro zuzüglich 100 Euro Verwaltungsgpauschale an den Fiskus zurückgezahlt werden.
Somit kommen auf viele Autoerwerber wohl doppelte Lasten zu. Zum einen muss der meist auf Kredit bezahlte Untersatz abgestottert werden, zum anderen flattern demnächst Bescheide der Finanzämter über die Rückzahlungen ins Haus.
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- Quelle: /red | Erstveröffentlichung 01.04.2009 - 02:52 Uhr
- Erstellt am 01.04.2009 - 00:54Uhr | Zuletzt geändert am 01.04.2009 - 07:58Uhr
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