Schon wieder Streit um Beschlüsse des Stadtrates

Görlitz-Zgorzelec. Der Görlitzer Oberbürgermeister Joachim Paulick hat wiederum Widerspruch gegen Beschlüsse des Stadtrats eingelegt, weil sie nach seiner Auffassung rechtswidrig sind. Konkret geht es um die Beschlüsse des Stadtrates der Kreisfreien Stadt Görlitz Nr. 560-07, 648-08 und 637a-08 vom 31. Januar 2008.

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Rechtsaufsicht engeschaltet

Wie die Stadtverwaltung mitteilt, hat der Widerstand des Oberbürgermeisters gegen die Stadtratsbeschlüsse folgende Hintergründe:

Mit Beschluss Nr. 560-07 haben die Stadträte die „4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Kreisfreien Stadt Görlitz“ beschlossen. Nach Auffassung des Oberbürgermeisters verstößt die zugrundeliegende Satzung in Teilen gegen höherrangiges Recht (Sächsische Gemeindeordnung).

Per Beschluss Nr. 648-08 stellten die Stadträte fest, dass “die mit Stadtratsbeschluss Nr. 529a-07 vom 18. Juli 2007 abberufenen Aufsichtsräte Dr. Volker Dähn, Stefan Holthaus, Andreas Kalkbrenner und Harald Twupack gemäß § 9 des Gesellschaftsvertrages ihre Aufsichtsratstätigkeit bis zur neuen Bestellung von Aufsichtsräten fortzusetzen haben. Anders lautende Weisungen des Vertreters der Stadt Görlitz in der Gesellschafterversammlung SRG Stadtreinigung Görlitz i.L. sind unverzüglich aufzuheben.“
„Dieser Beschluss ist formell und materiell rechtswidrig“, erklärt dazu Oberbürgermeister Paulick. Einerseits war aus der Tagesordnung nicht ersichtlich, dass hier eine Beschlussfassung zur Fortsetzung der Tätigkeit der abberufenen Aufsichtsräte anstand. Des Weiteren verstößt der Beschluss gegen einschlägiges Gesellschaftsrecht in Verbindung mit dem Gesellschaftervertrag der SRG Stadtreinigung Görlitz GmbH.
Zur neuerlichen Beschlussfassung in beiden Angelegenheiten findet am 19. Februar, 19.30 Uhr eine Stadtratssitzung statt.

Bereits am 24. Januar hatte der Görlitzer Oberbürgermeister Widerspruch gegen den Beschluss des Stadtrates Nr. 637-08 zur Annahme des Angebotes des ehemaligen Geschäftsführers der SRG i.L. zur Zahlung von 153.262,34 Euro eingelegt und zur erneuten Beschlussfassung über diese Angelegenheit zu einer öffentlichen Stadtratssitzung am 31. Januar 2008 eingeladen. Beim Beschluss Nr. 637a-08 blieben jedoch wiederholt das Widerspruchsschreiben und die Darlegungen des Oberbürgermeisters unberücksichtigt. Deshalb wurde sein erneuter Widerspruch nun an die Rechtsaufsichtsbehörde, das Regierungspräsidium Dresden, weitergeleitet.

Der Görlitzer Anzeiger berichtete:
http://www.goerlitzer-anzeiger.de/goerlitz/politik/2200_aufsichtraete--naechste-runde.html

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  • Quelle: /red
  • Erstellt am 06.02.2008 - 17:21Uhr | Zuletzt geändert am 06.02.2008 - 17:29Uhr
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