Straßenbaubeiträge
Dresden. Das sächsische Innenministerium hat als Reaktion auf die geänderte Rechtsprechung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen Verfahrenshinweise herausgegeben. Damit soll vor allem den Städten und Gemeinden, aber auch den Rechtsaufsichtsbehörden eine Handreichung zum praktischen Umgang mit der aktuellen Rechtslage gegeben werden.
Kommunen entscheiden selbst
Hintergrund ist, dass aufgrund einer Entscheidung des OberverwaltuingsgerichtsBautzen jede sächsische Kommune frei bestimmen kann, ob sie Straßenbaubeiträge erheben möchte. Diese Entscheidung ist vor Ort im Rahmen der kommunalpolitischen Auseinandersetzung im Gemeinderat zu treffen. Damit sitzen die Bürgermeister, Gemeinderäte und Verwaltungen am langen Hebel.
Die Erhebung von Straßenbaubeiträgen ist aus Sicht des Innenministeriums nach wie vor insbesondere im Hinblick auf das Auslaufen der Solidarpaktmittel des Bundes ein verantwortungsvoller, (vorteils-)gerechter und nachhaltiger Weg, Straßenbaumaßnahmen zu finanzieren. Von dieser Erkenntnis haben sich, so das Ministerium, jene Gemeinden leiten lassen, die in der Vergangenheit Straßenbaubeiträge erhoben haben.
Kommentar:
Was macht der ewig klamme Egon, wenn er mal zulangen darf? Richtig! Zulangen wird er!
Nun sind die Schleusen geöffnet: Die Kommunen halten sich bei den Anwohnern schadlos und der Staat lässt den Geldbeutel zu, denn wenn die Transfer-Einnahmen sinken, wird´s auch im sächsischen Staatssäckel dünne. Als ob nicht Kraftfahrzeug- und Mineralölsteuer bereits ausreichen würden, die Straßen mit Carrera-Marmor zu belegen!
Sachsens Straßen sind ja insgesamt recht gut in Schuss, dennoch steckt die sächsische Staatskarosse im Dreck und wird mangels geringer Ost-Arbeitsproduktivität nicht so schnell wieder flott werden. Also muss man´s vom Bürger holen.
Wünschenswert wären einheitliche Kriterien, unter welchen Bedingungen und bis zu welcher Höhe Anwohner belastet werden dürfen. Aber das Beste wäre, Straßen als grundlegende Infrastruktur und damit als gemeinnützig zu begreifen.
Der Anlieger sollte nicht dafür bestraft werden, dass er an einer Straße wohnt,
meint Ihr Fritz Stänker
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- Quelle: /red
- Erstellt am 05.10.2007 - 19:04Uhr | Zuletzt geändert am 05.10.2007 - 19:21Uhr
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