Dann eben ein anderer!
Berlin | Dresden. Preiserhöhungen der Stromversorger müssen ab dem 1. Juli 2007 nicht mehr von den Energieaufsichtsbehörden der Länder genehmigt werden.
Minister Jurk: Bei Strompreiserhöhung Anbieter wechseln
Ein letzter Vorstoß auf Verlängerung der Übergangsregelung nach dem Energiewirtschaftsgesetz hat am 25. Mai 2007 in den Ausschüssen des Bundesrates keine Mehrheit gefunden.
"Ich bedaure das sehr, denn vom Wettbewerb - wie ihn die Mütter und Väter des Energiewirtschaftsgesetzes bei der Festlegung dieses Termins vor Augen hatten - sind wir leider noch meilenweit entfernt", so Sachsens Wirtschafts- und Arbeitsminister Thomas Jurk. Er empfiehlt: "Jetzt sind die Verbraucher die ´letzte Instanz´. Vergleichen Sie die Preise und zeigen Sie den teuren Anbietern die ´rote Karte´?, nur so kommt der Wettbewerb in Gang."
Der neue Versorger übernimmt in der Regel die wesentlichen Formalitäten wie beispielsweise die Kündigung des Vertrages beim alten Versorger. Auch die Verbraucherzentralen beraten und unterstützen.
Unkomplizierter Preisvergleich beispielsweise bei:
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- Quelle: /red
- Erstellt am 26.05.2007 - 07:26Uhr | Zuletzt geändert am 26.05.2007 - 07:26Uhr
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