Mehr Aufwand für Frauenschutz im Landkreis Görlitz abgelehnt

Landkreis Görlitz, 3. Februar 2016. Von Jens Thöricht. Die Mitglieder des Ausschusses Gesundheit und Soziales des Kreistages Görlitz beschäftigten sich in ihrer am 2. Februar 2016 stattgefundenen Sitzung unter anderem mit der "Grundversorgung für den Bereich Frauenschutz ab dem Jahr 2016". Frauenschutzeinrichtungen gibt es in Görlitz und in Zittau.

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Frauenschutz im Landkreis Görlitz vorerst weiter auf Sparflamme

Da die bisherige Vereinbarung der Träger mit dem Landkreis zum 31. Dezember 2015 auslief, wurde eine neue notwendig. Die von der Verwaltung für das Jahr 2016 vorgeschlagene Regelung entsprach der alten Regelung. Nicht beachtet wurden hierbei jedoch die gestiegenen Kosten und das Defizit, das mindestens ein Träger durch das Betreiben der Frauenschutzwohnung verbucht sowie die erhöhte Arbeitsintensität, welche die Erhöhung der vorgehaltenen Plätze mit sich bringt. Insgesamt sechs Frauenschutzplätze mehr sind notwendig, da im vergangenen Jahr wegen fehlenden Aufnahmekapazitäten 22 Frauen abgewiesen werden mussten.

Diese Gründe veranlassten die Ausschussmitglieder der Linken, einen Antrag auf Erhöhung der Beratungsleistung von 2.000 auf 5.000 Euro zu stellen. Dieser Antrag wurde knapp mit sieben Ja- und acht Nein-Stimmen abgelehnt. Somit bleibt der Frauenschutz vorerst weiter auf Sparflamme.

Vorerst, da der Geschäftsführer der Linksfraktion Jens Thöricht bereits ankündigte, dass dieses Thema eventuell während der Haushaltsdiskussion erneut aufgegriffen werde und man fraktionsübergreifend eine finanzielle Lösung in der Aufnahme und Betreuung der hilfesuchenden Frauen anstrebe.

Einstimmig wurde ein weiterer Antrag der Linken angenommen, dass zukünftig nicht mehr von Beratungsleistungen zur Verhinderung von Aufnahmen gesprochen wird, sondern von "Beratungsleistungen mit dem Ziel, für die Betroffenen die bestmögliche Lösung zu finden".

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  • Quelle: Jens Thöricht
  • Erstellt am 03.02.2016 - 00:48Uhr | Zuletzt geändert am 03.02.2016 - 00:58Uhr
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