Hut ab vor der G:TM!

Görlitz. Die G:TM - das ist die Görlitz - Tourismus & Marketinggesellschaft mbH - hat mit Ihrem Geschäftsführer Matthias Schneider, Ihren Mitarbeitern und vielen Helfern ein perfektes Altstadtfest ermöglicht. In einem Brief hat sich der Görlitzer Oberbürgermeister Joachim Paulick bedankt.

Anzeige

Oberbürgermeister dankt für die Organisation und Durchführung des Altstadtfestes

In einem Brief an Schneider hat Oberbürgermeister Paulick seinen Dank für die Organisation und Durchführung des 12. Görlitzer Altstadtfestes übermittelt: „Gemeinsam mit Ihrem Team und mehr als 100 freiwilligen Helfern haben Sie das größte Görlitzer Bürgerfest organisiert und dafür Sorge getragen, dass alles zur Zufriedenheit der Besucher verläuft. Dafür möchte ich Ihnen stellvertretend für alle Beteiligten meinen herzlichen Dank aussprechen.“

Dass das Altstadtfest heute zu den Veranstaltungshöhepunkten in der Stadt gehört, sei auch ein Verdienst von Matthias Schneider. Zudem habe die diesjährige Veranstaltung erneut Maßstäbe in puncto Qualität für künftige Festivitäten gesetzt.

Tausende Görlitzer und ihre Gäste aus nah und fern haben am letzten Augustwochenende drei Tage das 12. Altstadtfest und 935 Jahre Görlitz gefeiert. Dabei konnten sie über 400 Künstler mit 200 Auftritten erleben, die neben Händlern, Schaustellern, Vereinen, Initiativen und Bürgern zum erfolgreichen Gelingen des Festes beigetragen haben. Auch Ihnen gilt ein herzlicher Dank des Rathauses und sicher auch der Besucher des Altstadtfestes.

Um die Durchführung des Altstadtfestes im Jahr 2007 zu sichern, sollen schnellstmöglich Vorbereitungen getroffen werden. „Die diesjährige Abrechnung wird noch ein paar Tage dauern. Doch ich gehe davon aus, dass wir bis spätestens Mitte Oktober Klarheit geschaffen haben, wer das Fest im nächsten Jahr organisiert“, sagte Oberbürgermeister Paulick.

Kommentare Lesermeinungen (0)
Lesermeinungen geben nicht unbedingt die Auffassung der Redaktion, sondern die persönliche Auffassung der Verfasser wieder. Die Redaktion behält sich das Recht zu sinnwahrender Kürzung vor.

Schreiben Sie Ihre Meinung!

Name:
Email:
Betreff:
Kommentar:
 
Informieren Sie mich über andere Lesermeinungen per E-Mail
 
 
 
Weitere Artikel aus dem Ressort Weitere Artikel
  • Quelle: /StVGR
  • Erstellt am 29.08.2006 - 19:44Uhr | Zuletzt geändert am 29.08.2006 - 19:52Uhr
  • drucken Seite drucken
Anzeige