Akut gefährdete Baudenkmale können gesichert werden

Dresden. Die Landesdirektion Dresden hat mit Bescheid vom 2. April 2009 Fördermittel für die Sicherung der Klosterruine Zum Heiligen Kreuz in Meißen und des Freigutes Eschdorf in Dresden bewilligt. Für die Klosterruine Zum Heiligen Kreuz stehen 45.000 Euro und für das Freigut Eschdorf 100.000 Euro zur Verfügung. Die Mittel kommen aus dem Denkmalschutz-Sonderprogramm des Bundesbeauftragten für Kultur und Medien.

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Maximal 50 Prozent Zuschuss

Mit den Geldern können die Eigentümer dringend erforderliche Sicherungsarbeiten durchführen. So steht an der Klosterruine Zum Heiligen Kreuz die Abdichtung der Gewölbe und die Sicherung der Mauerwerkskronen an. Am Brauereigebäude des Freigutes Eschdorf werden Gewölbe, Holzbalkendecken und das Fachwerk gesichert. Das Freigut Eschdorf, 1830 nach Plänen Gottfried Sempers umgebaut und erweitert, ist auch unter dem Namen „Semperhof“ bekannt. Das Kloster Heilig Kreuz wurde im 12. Jahrhundert als Nonnenkloster gegründet.

Ziel des Denkmalschutz-Sonderprogramms ist die Förderung von Baudenkmälern, deren Fortbestand akut gefährdet ist und die aufgrund ihrer überregionalen Bedeutung das nationale baukulturelle Erbe entscheidend mit prägen. Es wird höchstens die Hälfte der zuwendungsfähigen Baukosten finanziert.

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  • Quelle: /TEB
  • Erstellt am 13.04.2009 - 08:45Uhr | Zuletzt geändert am 13.04.2009 - 08:45Uhr
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