Nachbarrecht von A bis Z
Dresden, 10. Dezember 2006. Das Rechtsverhältnis zum Nachbarn nimmt die neu aufgelegte kostenlose Broschüre des Staatsministeriums der Justiz "Nachbarrecht in Sachsen" unter die Lupe.
Einigung über den Gartenzaun ist der beste Weg
Gerade im täglichen Zusammenleben kann es zu Meinungsverschiedenheiten mit Nachbarn kommen. Darf ein Grundstückseigentümer einen Baum auf die Grenze zum Grundstück seines Nachbarn pflanzen? Ist es erlaubt, in einem Mehrfamilienhaus auf der Terrasse zu grillen? Darf bei dringenden Baumaßnahmen das Grundstück des Nachbarn auch gegen dessen Willen betreten werden? Solche Fragen bilden den Gegenstand des Nachbarrechts.
Das Sächsische Nachbarrechtsgesetz hält für typische "Grenzfragen" zu Einfriedungen, Grenzabständen von Pflanzen und Notleitungen klare gesetzliche Lösungen bereit. Mit den wichtigsten Regelungen macht die Broschüre vertraut. Um Streit zu vermeiden und das nachbarschaftliche Miteinander friedfertig zu gestalten, sollten beide Seiten ihre Rechte und Pflichten kennen.
Justizminister Geert Mackenroth weiß: "Auch zwischen Nachbarn gilt: Information ist das A und O. Die Broschüre "Nachbarrecht in Sachsen" soll ein hilfreicher und verlässlicher Begleiter im Umgang mit dem Nachbarn sein. Rechtzeitige Gespräche können hier oftmals einen Konflikt vermeiden oder ausräumen und den Gang zum Gericht vermeiden. Denn eine Einigung "über den Gartenzaun" ist immer noch der beste Weg - dann klappt´s auch mit den Nachbarn!"
Bezug:
Zentraler Broschürenversand der Sächsischen Staatsregierung,
Hammerweg 30, 01127 Dresden,
Tel.: 0351 - 2 10 36-71 und -72,
Fax: 0351 - 2 10 36-81,
eMail: publikationen(at)sachsen.de
Die Broschüre ist auch bei den Justizbehörden kostenlos erhältlich.
Update:
Das Sächsische Nachbarrechtsgesetz ist sie im Internet unter REVOSax einsehbar.
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- Quelle: /SMJus061210
- Erstellt am 10.12.2006 - 17:00Uhr | Zuletzt geändert am 13.11.2019 - 11:32Uhr
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