Mehr Zuschuss für den Urlaub der Familie
Dresden, 12. August 2006. Der Freistaat Sachsen stockt die Mittel für die Urlaubsförderung von Familien auf.
Familienferienstätten im Online-Katalog
Wegen der unerwartet hohen Nachfrage stellt der Freistaat Sachsen zusätzlich Mittel für die Urlaubsförderung von Familien zur Verfügung. Mit weiteren 113.000 Euro sollen möglichst viele Familien, die berechtigt sind, zumindest für die Sommerferien eine Unterstützung erhalten.
Um einen gemeinsamen Familienurlaub auch bei geringem Einkommen zu ermöglichen, kann auf Antrag ein Urlaubszuschuss gewährt werden. Voraussetzung ist, dass das Reiseziel in der Bundesrepublik liegt und der Urlaub sieben bis 14 Tage dauern sollte. Die Urlaubsförderung muss vor Antritt der Reise beantragt werden.
Pro Tag können 7,50 Euro für jedes Familienmitglied gezahlt werden, wenn das Einkommen unter bestimmten Grenzen liegt. Zu den Einkommensgrenzen und zu allen anderen Fragen beraten die Antragsstellen der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege (Arbeiterwohlfahrt, Diakonie, Caritas, Deutsches Rotes Kreuz) und die Familienverbände (Deutscher Familienverband, Selbsthilfegruppe Alleinerziehender, Verband Alleinerziehender Mütter und Väter).
Familienferienstätten bieten in Sachsen besonders familienfreundliche Bedingungen und haben auch für Alleinerziehende und große Familien geeignete Angebote. Die familienfreundlichen Urlaubsmöglichkeiten wurden vom Freistaat Sachsen beim Aufbau unterstützt. 10 schöne Angebote in Sachsen und 142 Ferienstätten aus ganz Deutschland finden stellt der Online-Katalog "Urlaub mit der Familie" (siehe unten) vor.
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- Quelle: /SMS
- Erstellt am 12.08.2006 - 06:38Uhr | Zuletzt geändert am 18.06.2019 - 10:17Uhr
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