Schutz für Igel und Kleintiere: Umweltamt mahnt zur Rücksicht

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Görlitz, 17. Juni 2026. Das Umweltamt des Landkreises Görlitz appelliert an Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer, Mähroboter mit Rücksicht auf Igel und andere Kleintiere einzusetzen. Hintergrund sind zunehmende Funde verletzter Igel im Landkreis. Besonders gefährlich ist für die Tiere der Einsatz der Geräte in den Abend- und Nachtstunden.

Bild von katerinavulcova auf Pixabay

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Nachtbetrieb birgt hohes Risiko für Igel

Igel sind dämmerungs- und nachtaktiv. Anders als viele andere Tiere flüchten sie bei Gefahr nicht, sondern bleiben möglichst regungslos stehen oder rollen sich zusammen. Dadurch geraten sie häufig in den Arbeitsbereich von Mährobotern und können verletzt werden.


Nach Angaben des Umweltamtes wurden in den vergangenen Jahren im Landkreis Görlitz vermehrt verletzte Igel gefunden. Selbst kleinere Schnittverletzungen können schwere Entzündungen nach sich ziehen und letztlich zum Tod der Tiere führen. Betroffen sind jedoch nicht nur Igel. Auch Nagetiere, Amphibien, Reptilien, Insekten sowie Jungvögel können durch den Betrieb von Mährobotern verletzt oder getötet werden.


Empfehlung zu den Betriebszeiten


Zum Schutz der Tiere empfiehlt das Umweltamt, die Betriebszeiten von Mährobotern an den Aktivitätszeiten der Igel auszurichten. Konkret sollten die Geräte ab einer halben Stunde vor Sonnenuntergang bis eine halbe Stunde nach Sonnenaufgang des folgenden Tages nicht eingesetzt werden. Tagsüber können Mähroboter dagegen uneingeschränkt genutzt werden.


Dass Handlungsbedarf besteht, ergibt sich nach Angaben des Landkreises unter anderem aus dem erheblichen Bestandsrückgang der Igel. Darauf weisen die 2020 aktualisierte Rote Liste der Säugetiere sowie Rückmeldungen von Igelpflegestellen und Wildtierauffangstationen im Landkreis Görlitz hin.


Geschützte Art und wichtiger Nützling


Igel gehören zu den besonders geschützten Arten. Für sie gelten die artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 Bundesnaturschutzgesetz. Demnach ist es unter anderem verboten, die Tiere zu fangen, zu verletzen oder zu töten.


Vor allem Grün- und Parkanlagen in Siedlungsbereichen, Friedhöfe sowie private Gärten bieten Igeln außerhalb intensiv bewirtschafteter Landwirtschaftsflächen wichtige Rückzugsräume mit einem vielfältigen Nahrungsangebot. Der Landkreis weist deshalb darauf hin, dass Landkreise, Städte, Gemeinden sowie Gartenbesitzerinnen und Gartenbesitzer eine besondere Verantwortung für den Schutz der Tiere tragen.


Als Nützlinge helfen Igel zudem bei der natürlichen Regulierung verschiedener Tierarten. Zu ihrer Nahrung gehören beispielsweise Schnecken, Käfer und Raupen. Ein achtsamer Umgang mit Mährobotern kann dazu beitragen, den Lebensraum von Igeln und anderen Kleintieren zu erhalten und ihnen sichere Rückzugsräume zu bieten.

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  • Quelle: red / PM Landratsamt Görlitz
  • Erstellt am 17.06.2026 - 09:05Uhr | Zuletzt geändert am 17.06.2026 - 09:08Uhr
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