Geld für Vereine

Dresden. Aus den Mitteln für die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements "Wir für Sachsen" können Vereine können ab sofort Aufwandsentschädigungen für 2007 beantragen.

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Aufwandsentschädigungen ab sofort beantragbar

Die Bereitschaft der Bürgerinnen und Bürger im Freistaat Sachsen, sich für das Gemeinwohl einzusetzen, fördert der Freistaat auch im Jahr 2007 mit einer Aufwandsentschädigung.

Die Beantragung der Zuwendungen ist ab sofort mit dem neuen Formular nach der Richtlinie des Sozialministeriums zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements (Förderrichtlinie "Wir für Sachsen") möglich. Antragschluss ist der 30. November 2006. Antragsformulare können über das Internet (siehe unten) heruntergeladen oder bei der Bürgerstiftung Dresden, Barteldesplatz 2, 01309 Dresden, abgefordert werden.
Ab Mitte August wird das Antragsformular auch zum Bearbeiten in elektronischer Form im Internet zu finden sein.

Dem Antragsformular liegen erstmals auch Kriterien über die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements bei. Diese Grundsätze wurden am 17. Juli 2006 vom Beirat zur Förderrichtlinie "Wir für Sachsen" beschlossen.

Im Jahr 2006 ist die Förderung auf eine enorme Resonanz gestoßen. Etwa 20.500 Personen, das waren 93 % der eingereichten Anträge, konnten mit einer Aufwandentschädigung von 40 Euro/Monat unterstützt werden. Dabei wurde das Engagement aus den Bereichen Kinder- und Jugendarbeit, Heimat-, Umwelt- und Tierschutz, Garten, Kirche, Religionsgemeinschaften, Katastrophenschutz, Freiwillige Feuerwehr, Verkehrshelfer, Musik, Kunst, Kultur, Bildung, Seniorenarbeit, sonstiger sozialer Bereich, Wohlfahrtspflege und Sport gefördert.

Download der Antragsformulare:

http://www.wir-fuer-sachsen.de

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  • Erstellt am 04.08.2006 - 07:56Uhr | Zuletzt geändert am 22.10.2019 - 15:43Uhr
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