Urlaub auf Staatskosten
Sachsen. "Als Familie gemeinsam entspannt Zeit verbringen, Reden, Spielen, Bewegen und neues Sehen - so soll Familienurlaub sein. Das ist für jede Familie wichtig und gibt Kräfte für den gemeinsamen Alltag", sagte Familienministerin Helma Orosz. Damit ein gemeinsamer Familienurlaub auch bei geringem Einkommen möglich ist, zahlt das Sächsische Familienministerium auf Antrag einen Urlaubszuschuss.
Freistaat hilft bei zu knapper Urlaubskasse
Das Reiseziel muss in der Bundesrepublik liegen und der Urlaub sieben bis 14 Tage dauern. Wichtig ist, dass die Urlaubsförderung vor Antritt der Reise beantragt wird.
Pro Tag können 7,50 Euro für jedes Familienmitglied gezahlt werden, wenn das Einkommen unter bestimmten Grenzen liegt. Zu den Einkommensgrenzen und zu allen anderen Fragen beraten die Antragsstellen der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege (Arbeiterwohlfahrt, Diakonie, Caritas, Deutsches Rotes Kreuz) und die Familienverbände (Deutscher Familienverband, Selbsthilfegruppe Alleinerziehender, Verband Alleinerziehender Mütter und Väter).
Familienferienstätten bieten in Sachsen besonders familienfreundliche Bedingungen und haben auch für Alleinerziehende und große Familien geeignete Angebote. Die familienfreundlichen Urlaubsmöglichkeiten wurden vom Freistaat Sachsen beim Aufbau unterstützt. 10 schöne Angebote in Sachsen und 142 Ferienstätten aus ganz Deutschland finden Sie im Online-Katalog: "Urlaub mit der Familie" (siehe unten).
Einen Link zum Onlinekatalog und genauere Informationen zum geförderten Familienurlaub gibt es auf der neuen Familienseite des Sozialministerium (siehe unten).
Mehr:
http://www.familienfreundliches.sachsen.de
http://www.katalog-familienurlaub.de/start/index.php


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- Quelle: /SMS
- Erstellt am 03.07.2006 - 00:50Uhr | Zuletzt geändert am 03.07.2006 - 00:56Uhr
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