Mobilfunk-Abodienste bald jederzeit kündbar
Berlin. Die Bundesregierung hat in der vergangenen Woche einen vom Bundesminister für Wirtschaft und Technologie vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften beschlossen.
Mehr Breitband, mehr Verbraucherschutz
Inhaltliche Schwerpunkte des Gesetzentwurfs sind insbesondere die Umsetzung der Koalitionsvereinbarung eine Bestimmung über die "Regulierung neuer Märkte", die darauf abzielt, Innovationen und Investitionen in moderne breitbandige Telekommunikationsnetze zu fördern und verbraucherpolitische Regelungen.
Die Telekommunikation schafft die Grundlagen für Innovationen, Investitionen und Beschäftigung in den Informations- und Kommunikationsmärkten, aber auch in den übrigen Wirtschaftssektoren. Deshalb will die Bundesregierung Investitionen in breitbandige Telekommunikationsnetze fördern und Anreize für Innovationen schaffen. Zugleich soll das ein weiteres Wachstumsignal für die gesamte Volkswirtschaft sein.
Mit der neuen Vorschrift im Telekommunikationsgesetz (TKG) über die Regulierung neuer Märkte soll durch eine "zurückhaltende" sektorspezifische Regulierung das Vorpreschen findiger und innovativer Unternehmen in neue Märkte ermöglicht werden. Gleichzeitig wird gewährleistet, dass eine Imitation durch Nachahmer, die selbst investieren, nicht unterbunden wird. Bundeswirtschaftsminister Glos: "Wir wollen einen hoch innovativen Markt, in dem die besten Ideen und Geschäftsmodelle belohnt werden, aber keine wettbewerblichen Verwerfungen in Kauf genommen werden."
Weiterhin werden mit dem Gesetzentwurf die Verbraucherrechte optimiert. Naturgemäß agieren in einem sich sehr rasant und dynamisch entwickelnden Markt auch "schwarze Schafe", die zum Ärger und Nachteil der Verbraucher Missbrauch mit Diensten betreiben und damit das Image der ganzen Branche schädigen. Die Stärkung der Kundenschutzrechte liegt deshalb nicht nur im Interesse der Verbraucher, sondern unterstützt auch das Diensteangebot der zuverlässigen und seriösen Unternehmen. Dies soll die Akzeptanz und Inanspruchnahme der elektronischen Dienste fördern.
Der weitere Schutz der jugendlichen Anwender und Anwenderinnen vor Überschuldung bei der Inanspruchnahme von Mobilfunkdiensten (z. B. für Klingeltöne) ist ein besonderes Anliegen. Mit dem Gesetzentwurf wird deshalb u.a. ein jederzeitiges Kündigungsrecht für Abonnementdienste eingeführt. Mit dem Ziel, mehr Transparenz für den Verbraucher zu schaffen, werden im Übrigen die Vorgaben über Preisangaben (umfassende Preisangabepflichten bei Werbemaßnahmen in TV, Zeitungen usw.) und Preisansagen sowie die Informationsverpflichtungen über Vertragsbedingungen verbessert.
Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates und soll Ende des Jahres in Kraft treten.
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- Quelle: /BMWI
- Erstellt am 22.05.2006 - 10:53Uhr | Zuletzt geändert am 24.10.2019 - 17:00Uhr
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