Ausnahmefall Walpurgis
Görlitz-Zgorzelec. Seit der Altsteinzeit wärmen sich die Menschen am Feuer. Heute heißt das in Görlitz "Verbrennen von pflanzlichen Abfällen" und ist nur ausnahmsweise erlaubt. One ticket back to future please.
Steifer Zeigefinger droht allen Zündlern
Unter der Headline "Verbrennen von pflanzlichen Abfällen nur in Ausnahmefällen sowie in den Monaten April und Oktober möglich" informiert die Stadtverwaltung Görlitz ihre Bürger:
"Das Umweltamt, Untere Abfallbehörde, der Kreisfreien Stadt Görlitz informiert nochmals über die gesetzlichen Regelungen der Pflanzenabfallverordnung zum Verbrennen pflanzlicher Abfälle. In ganz Sachsen besteht ein grundsätzliches Verbrennungsverbot für pflanzliche Abfälle. Diese Abfälle sind vorrangig zu kompostieren oder einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung zuzuführen. Als Alternativen zur Kompostierung werden in der Stadt Görlitz folgende Entsorgungsmöglichkeiten ganzjährig angeboten:
- Biotonne der Entsorgungsgesellschaft Görlitz mbH, Rothenburger Straße
- B & B Schrott-Recycling Hof Görlitz mbH, Am Schützenhaus
- Kompostplatz der Landhandel GmbH, Paul-Mühsam-Straße
- ARS GmbH, An der Weißen Mauer
- Containerdienste
Des Weiteren können pflanzliche Abfälle zu den Walpurgisfeuern abgegeben werden. Standorte und Annahmetermine werden in Kürze in der Presse veröffentlicht.
Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen allerdings, dass immer häufiger pflanzliche Abfälle durch offene Feuer beseitigt werden, obwohl ausreichende Entsorgungsmöglichkeiten vorhanden sind. Die Untere Abfallbehörde weist deshalb darauf hin, dass ein Verbrennen pflanzlicher Abfälle nur in Ausnahmefällen und nur dann möglich ist, wenn die angegebenen Entsorgungsmöglichkeiten nicht genutzt werden können oder deren Nutzung unzumutbar ist. Die Ausnahmeregelung gibt es nur für die Monate April und Oktober. Sie ist an weitere Bedingungen geknüpft. So dürfen keine Gefahren oder Belästigungen verursacht werden. Es ist ein Abstand zum Flugplatz von 1,5 Kilometern, zur Autobahn von 200 Metern sowie zu Bundes-, Landes- und Kreisstraßen von 100 Metern (Luftlinie) einzuhalten. Verbrannt werden darf nur werktags in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr und nur für zwei Stunden am Tag.
Derartige Ausnahmefälle sind nach Polizeiverordnung der Stadt Görlitz beim Ordnungsamt, Allgemeine Ordnungsaufgaben, Telefon 03581 671836 und 671531 anzuzeigen."
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- Quelle: /FRS
- Erstellt am 26.03.2008 - 00:49Uhr | Zuletzt geändert am 26.03.2008 - 00:58Uhr
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