Jugendschöffe werden

Görlitz-Zgorzelec. Im Jahr 2008 finden die Schöffen- und Jugendschöffenwahlen für die Geschäftsjahre 2009 bis 2013 statt. Nun sucht das Jugendamt der Stadtverwaltung Görlitz etwa 90 Damen oder Herren, die Interesse und die Möglichkeit haben, das vertrauensvolle Ehrenamt als Jugendschöffe (ehrenamtlicher Jugend-Richter) auszuüben. Letzter Bewerbungstermin dafür ist der 31. März 2008.

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Jugendamt bietet ehrenamtliche Tätigkeit für interessiert Bürger

Jugendschöffen sind ehrenamtliche Richter in der Strafgerichtsbarkeit (Jugendgericht). Sie wirken bei den Amts- und Landgerichten in Verhandlungen gegen Erwachsene und gegen Jugendliche mit und haben dabei das selbe Fragerecht wie Berufsrichter. Ihre Stimme hat bei der Beratung und Abstimmung über das Urteil das gleiche Gewicht wie die eines Berufsrichters.
Durch die Jugendschöffen wird der Grundsatz der Teilhabe des Volkes an der Rechtsprechung verwirklicht. Dabei sollen das Rechtsempfinden nicht speziell juristisch ausgebildeter Richter und ihre Berufs- und Lebenserfahrung zur Geltung kommen. Gleichzeitig soll die Strafjustiz im Rechtsbewusstsein der Bevölkerung verwurzelt bleibt.

Der Jugendschöffe soll grundsätzlich zu nicht mehr als 12 Sitzungen im Jahr herangezogen werden. Für seine Tätigkeit wird er entschädigt. Das Gesetz sieht die Erstattung von Fahrtkosten und sonstigen notwendigen Auslagen vor, ferner die Entschädigung für Zeitversäumnis und Verdienstausfall.

Jugendschöffe kann grundsätzlich jedermann werden, der die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt und zur Zeit der Aufstellung auf die Vorschlagsliste bereits ein Jahr lang in der Stadt Görlitz gewohnt hat. Das Gesetz sieht weitere Einschränkungen vor, so beispielsweise die Altersbegrenzung auf den Bereich zwischen 25 und 70 Jahren und den Ausschluss bestimmter Berufsgruppen wie von Polizeivollzugsbeamten. Schöffen beim Jugendgericht sollen darüber hinaus erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.

Die Jugendschöffen werden durch einen Wahlausschuss beim Amtsgericht Görlitz gewählt. Die Wahl erfolgt aus einer Vorschlagsliste, welche die Gemeinde/Stadt bis zum 30. Juni 2008 aufzustellen hat.

Alle für ein Jugendschöffenamt eingehenden Bewerbungen und Vorschläge werden dem Jugendhilfeausschuss vorgelegt. Für die Aufnahme von Personen in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Jugendhilfeausschusses erforderlich. Einem unabhängigen Wahlausschuss, der aus dem Jugendrichter beim Amtsgericht als Vorsitzenden, dem Oberbürgermeister der Stadt Görlitz als Verwaltungsbeamter und zehn Vertrauenspersonen als Beisitzer besteht, obliegt die Wahl der Schöffen/ Jugendschöffen.

Bewerbung persönlich, schriftlich oder telefonisch an:

Stadtverwaltung Görlitz
Jugendamt, SG Kinder- und Jugendarbeit
Jägerkaserne, Zimmer 220
Tel. 03581 - 67-2401
Fax 03581 - 67-2403
eMail jugendamt(at)goerlitz.de (at)=@

Postanschrift:
Stadtverwaltung Görlitz
Jugendamt, SG Kinder- und Jugendarbeit
Postfach 30 01 31
02806 Görlitz

Informationen zur Schöffenwahl 2008 und zum Ehrenamt des Schöffen sowie die Vorschlagsliste sind im Jugendamt erhältlich.

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  • Erstellt am 04.02.2008 - 06:28Uhr | Zuletzt geändert am 04.02.2008 - 06:38Uhr
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