61.000 Euro Fördermittel für ehrenamtliches Engagement

Bild zu 61.000 Euro Fördermittel für ehrenamtliches Engagement

Görlitz, 22. September 2025. Der Landkreis Görlitz erhält weitere Fördermittel zur Stärkung des Ehrenamts: In der zweiten Antragsrunde des sächsischen Ehrenamtsbudgets stehen 61.000 Euro bereit. Zwischen dem 26. September 2025 um 15 Uhr und dem 29. September 2025 um 9 Uhr können ehrenamtlich engagierte Personen, Initiativen und Vereine aus dem Landkreis online Fördermittel beantragen.

Bild von Markus Winkler auf Pixabay

Anzeige
cms[SKYSCRAPER]

Antragstellung online und zeitlich begrenzt

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich digital über die Webseite https://ehrenamt.unbezahlbar.land. Das Formular ist ab Freitag, dem 26. September 2025, um 15 Uhr freigeschaltet und steht bis Montag, 29. September 2025, um 9 Uhr zur Verfügung.


Antragsberechtigt sind Einzelpersonen, Vereine und Initiativen, die sich ehrenamtlich im Landkreis Görlitz engagieren. Beantragt werden können Unterstützungsleistungen in Höhe von 200 oder 500 Euro.


Bereits in der ersten Antragsphase im Frühjahr 2025 wurden 225 Anträge bewilligt. Insgesamt stellt der Freistaat Sachsen für das Ehrenamtsbudget in diesem Jahr 106.000 Euro zur Verfügung.


Inhaltliche Bewertung statt Reihenfolge


Im Unterschied zu den Vorjahren richtet sich die Auswahl der Förderprojekte nicht mehr nach dem Eingangsdatum der Anträge. Entscheidend ist nun die Qualität des Vorhabens. Eine Jury erstellt ein Ranking aller eingereichten Projektbeschreibungen.


Bewertet werden unter anderem der gesellschaftliche Mehrwert, der Innovationsgehalt und die Strahlkraft des Projekts. Ebenso fließt ein, inwieweit das Vorhaben dem Gemeinwohl dient und zeitnah umgesetzt werden kann.


Die Fördermittel werden in der Reihenfolge der Bewertung ausgezahlt, solange das Budget reicht. Antragsteller sind daher aufgefordert, ihre Vorhaben nachvollziehbar und präzise zu beschreiben.


Nur ein Antrag pro Jahr möglich


Pro Jahr darf nur ein Antrag gestellt werden. Mehrfacheinreichungen werden nicht berücksichtigt. Maßgeblich ist der erste eingegangene Antrag. Übereinstimmungen beim Vereinsnamen, Namen des Antragstellers oder Projektinhalten führen zur Einstufung als Mehrfachantrag.


Wer bereits in der ersten Antragsrunde eine Förderung erhalten hat, ist von der zweiten Phase ausgeschlossen.


Weitere Informationen und die Antragstellung sind online unter https://ehrenamt.unbezahlbar.land abrufbar. Die Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushalts.

Kommentare Lesermeinungen (0)
Lesermeinungen geben nicht unbedingt die Auffassung der Redaktion, sondern die persönliche Auffassung der Verfasser wieder. Die Redaktion behält sich das Recht zu sinnwahrender Kürzung vor.

Schreiben Sie Ihre Meinung!

Name:
Email:
Betreff:
Kommentar:
 
Informieren Sie mich über andere Lesermeinungen per E-Mail
 
 
 
Weitere Artikel aus dem Ressort Weitere Artikel
  • Erstellt am 22.09.2025 - 08:48Uhr | Zuletzt geändert am 22.09.2025 - 09:07Uhr
  • drucken Seite drucken