Erste muslimische Bestattung in Görlitz
Görlitz, 20. Januar 2020. Im November 2019 berichtete die Presse über einen in Ungarn ums Leben gekommenen Flüchtling aus Syrien. Seine in Görlitz lebenden Eltern äußerten den Wunsch, ihren Sohn hier beizusetzen. In einer vom Görlitzer Joachim Trauboth organisierten Spendenaktion konnte so viel Geld gesammelt werden, dass die Überführung aus Ungarn möglich wurde.
Besondere Regeln kollidieren teils mit deutschem Recht
Bereits seit 2015 gab es im Görlitzer Eigenbetrieb Städtischer Friedhof erste Überlegungen zu muslimischen Bestattungen, die hier selbstverständlich stattfinden sollen. Mehrere sächsische Städte führen bereits seit längerem muslimische Bestattungen durch, so etwa Leipzig und Dresden als große Kommunen, aber auch Plauen. Kleinere Kommunen wie Bautzen und Hoyerswerda sind zumindest darauf vorbereitet.
Die Beerdigung des Verstorbenen wird am Dienstag, dem 21. Januar um 15 Uhr stattfinden. Mitbürger, die mit ihren Spenden dazu beigetragen haben, dass die Überführung möglich wurde, sind herzlich dazu eingeladen. Die Muslimische Gemeinde, Verwandte und Freunde treffen sich direkt am Grab auf dem Grabfeld 18.
Die Besonderheiten einer islamischen Bestattung
Während das deutsche Bestattungsgesetz eine Bestattung frühestens 48 Stunden nach Todeseintritt erlaubt, ist im Islam die Bestattung binnen 24 Stunden gefordert; ungeachtet dessen gilt in Deutschland das deutsche Recht.Für die rituelle Waschung des Toten benötigt der Friedhof, sofern sie nicht im Sterbezimmer erfolgt, einen geeigneten Raum. Der im Islam üblichen Bestattung ohne Sarg kommen Friedhöfe mit einer Lockerung der Sargpflicht auf muslimischen Grabfeldern entgegen. Bestattet werden Muslime auf dem Rücken oder der rechten Seite liegend mit Blick gen Mekka zur Kaaba (الكعبة), dem zentralen Heiligtum der Muslime. Für Schiiten darf sich die Grabstelle nicht über den Erdboden erheben.
Im Islam haben die Toten ein ewiges Ruherecht, die Grabstelle kann also nicht erneut belegt werden. Weil die muslimischen Gemeinden in aller Regel nicht über den Körperschaftsstatus verfügen, können sie nicht Träger eines Friedhofs sein.
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- Quelle: red | Foto: © Görlitzer Anzeiger
- Erstellt am 20.01.2020 - 07:43Uhr | Zuletzt geändert am 20.01.2020 - 08:22Uhr
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