Angst vor der Schweinepest

Angst vor der SchweinepestGörlitz, 8. Januar 2020. Als Vorsorge gegen die befürchtete Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) wird in einem Abschnitt von etwa 4,5 Kilometer Länge zwischen Sachsen und Polen eine Barriere errichtet, die die Wanderung von Wildschweinen von Polen nach Sachsen erschweren soll. Anlass ist ein an der Afrikanischen Schweinepest verendetes Wildschwein, dass in Polen in nur rund 20 Kilometern Grenzentfernung gefunden wurde.

Sau tot! Zum Glück für die Artgenossen war es nur ein Autounfall im Landkreis Görlitz
Archivbild: © Görlitzer Anzeiger
Anzeige

Wirtschaftliche Bedrohung ist groß

Den Aufbau der Barriere, die bei vernünftigem Aufwand freilich kein absolutes Hindernis darstellen kann, haben die für Vorsorgemaßnahmen gegen die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest zuständigen Veterinäre des Sozialministeriums, der Landesdirektion Dresden und des Landkreises Görlitz entschieden. Die Arbeiten an einem Abschnitt entlang der Lausitzer Neiße zwischen der Landesgrenze zu Brandenburg und dem Beginn der Umzäunung des Fürst-Pückler-Parkes Bad Muskau sollen noch heute abgeschlossen werden.

Die vom Freistaat Sachsen angeschaffte Wildschweinbarriere, die aus stellenweise für Wildschweine unangenehm riechenden Elektronetzen besteht, folgt dem Verlauf des Uferweges. Die Eigentümer der Flurstücke wurden kontaktiert.

Die für Tierseuchenschutz zuständige Sozialministerin Petra Köpping erläuterte: "Mit der Errichtung dieser Wildschweinbarrieren unterstützen und flankieren wir die Maßnahmen der Kollegen in Brandenburg und Polen. Ich warne aber vor überzogenen Erwartungen. Wildschweinbarrieren bieten keinen völligen Schutz. Sie ermöglichen es, die Schwarzwildbewegungen zu kontrollieren und stellen damit ein Hilfsmittel dar, um das Risiko eines Eintritts der Afrikanischen Schweinepest durch ein infiziertes Tier zu verringern. Ein völlig wildschweinsicherer Zaun müsste in massiver Bauweise errichtet werden. Das ist aus vielerlei Gründen nicht möglich." Nach den Worten der Ministerin wird jede Maßnahme, die den Schutz erhöhen kann, geprüft. Es soll unbedingt verhindert werden, dass sich die verheerende, weil hochansteckende Tierseuche unkontrolliert auf sächsischem Gebiet ausbreitet. Köpping: "Wildschweinbarrieren wirken im Zusammenspiel mit weiteren Vorsorgemaßnahmen. Die Präventionsmaßnahmen sind darauf gerichtet, eine Ausbreitung dieser Tierseuche zu begrenzen, um die potenziell bedrohte Landwirtschaftsbetriebe vor einem wirtschaftlichen Schaden zu bewahren."

EU-Experten informieren sich im Landkreis Görlitz

Ministerium und Landkreis Görlitz verweisen gemeinsam auf die umfangreichen Abstimmungen der potenziell Beteiligten, wie Landwirte, Jäger, Tierärzte, alle Ebenen der staatlichen und kommunalen Verwaltung, Bundesbehörden, Bauernverband und weitere. Die Landwirte werden seit mehreren Jahren geschult und vorbereitet, damit sie sich mit entsprechenden hygienischen Vorsorgemaßnahmen schützen können. Landrat Bernd Lange begrüßt ausdrücklich, dass sich in dieser Woche ein Expertenteam der Europäischen Union, das die Ausbrüche in Tschechien, Belgien und Polen begleitet hat, im Landkreis Görlitz über die bisherigen sächsischen Vorbereitungen informieren und weitere Präventionsmaßnahmen abstimmen wird.

Von grundlegender Bedeutung für die effektive Tierseuchenbekämpfung ist es, frühzeitig zu erkennen, wenn die Afrikanische Schweinepest in die Wildschweinepopulation eingedrungen ist. Deshalb wird von jedem tot aufgefundenen Wildschwein eine Probe für eine Laboruntersuchung entnommen.

Risikofaktor Mensch

Größter Risikofaktor für die Ausbreitung der schweren Virusinfektion unter Schweinen, die nicht heilbar ist zu nahezu immer zum Tod des Tieres führt, ist der Mensch – vielleicht gerade weil das Virus für ihn nicht gefährlich ist. Es kann in Rohwurst, Schinken und sogar in Gefrierflesich durchaus Jahre überleben und über achtlos weggeworfene Lebensmittelreste in die Natur und ins Schwein gelangen.

Zwar würden unmittelbar betroffene Hofbesitzer, die dann auf jeden Fall ihren gesamten Bestand keulen müssen, von der Tierseuchenkasse entschädigt, doch wessen Schweinemastanlage im Sperrbezirk liegt, ohne dass sich ein Tier infiziert, der bekommt nichts von der Kasse, kann seine Tiere aber auch nicht mehr verkaufen.

Tipp!
Das Sozialministerium hat ein Merkblatt zur Afrikanischen Schweinepest erarbeitet, das darüber informiert, wie die Bevölkerung die Behörden bei den Vorsorgemaßnahmen unterstützen kann.

Kommentare Lesermeinungen (0)
Lesermeinungen geben nicht unbedingt die Auffassung der Redaktion, sondern die persönliche Auffassung der Verfasser wieder. Die Redaktion behält sich das Recht zu sinnwahrender Kürzung vor.

Schreiben Sie Ihre Meinung!

Name:
Email:
Betreff:
Kommentar:
 
Informieren Sie mich über andere Lesermeinungen per E-Mail
 
 
 
Weitere Artikel aus dem Ressort Weitere Artikel
  • Quelle: red | Foto: © Görlitzer Anzeiger
  • Erstellt am 08.01.2020 - 16:51Uhr | Zuletzt geändert am 08.01.2020 - 17:42Uhr
  • drucken Seite drucken
Anzeige