Schlag in die braune Suppe
Mittweida. Sachsens Innenminister Albrecht Buttolo hat die aus dem Raum Mittweida stammende rechtsextremistische so genannte "Kameradschaft Sturm 34" auf Grundlage des Vereinsgesetzes verboten. Das Verbot gilt mit sofortiger Wirkung und ist notwendig, da die Gruppierung sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richtet und ihr Zweck und ihre Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderläuft.
Rechtsextremistische Gruppierung "Sturm 34" verboten
Durch 25 Mitarbeiter des Regierungspräsidiums Chemnitz als der zuständigen Vollzugsbehörde erfolgte heute in den frühen Morgenstunden die Zustellung der Verbotsverfügungen. Diese richteten sich an 24 Personen, die zum harten Kern der Gruppierung zählen. Unterstützt wurden die Maßnahmen durch 200 Polizeibeamte. Bei den anschließenden Wohnungsdurchsuchungen wurden u. a. Schreckschusswaffen, Würgehölzer, Helme, Masken, Sturmhauben, rechtsextremes Propagandamaterial, Fahnen, schriftliche Unterlagen, Handys, Computer und Datenträger sichergestellt.
Die "Kameradschaft Sturm 34" führte ihre Bezeichnung auf eine in der Region während der Zeit des Dritten Reichs stationierte SA-Brigade gleichen Namens zurück. Die Vereinigung besteht aus einem engeren Mitgliederkreis von ca. 40 bis 50 Personen sowie circa 100 Sympathisanten.
Sie hatte sich zum Ziel gesetzt, eine "national befreite Zone" in Mittweida und Umgebung zu schaffen. Ihre Gewaltangriffe richteten sich vornehmlich an Andersdenkende wie beispielsweise Personen aus dem linken Spektrum oder Ausländer. Dabei war den Mitgliedern jede Form der Gewalteinwirkung recht. In diesem Zusammenhang führt die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen einzelne Mitglieder wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung und anderer schwerwiegender Delikte.
Buttolo verdeutlichte: "Wir haben mit diesem Verbot erneut deutlich gemacht, dass wir konsequent gegen extremistische Gruppierungen vorgehen. Sachsen ist kein Tummelplatz für so genannte Kameradschaften, denen es nur darum geht, mit brutalsten Mitteln gegen Andersdenkende vorzugehen und ihre verfassungsfeindliche Gesinnung offen zur Schau zu tragen."
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- Quelle: /red
- Erstellt am 26.04.2007 - 23:53Uhr | Zuletzt geändert am 26.04.2007 - 23:53Uhr
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