Sitze für Landsmannschaften in den Rundfunkgremien
Königswinter, 6. April 2014. Stephan Rauhut, Ex-Görlitzer und Bundesvorsitzender der Landsmannschaft Schlesien, begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes über die Verfassungswidrigkeit des ZDF-Staatsvertrages. Er fordert mehr Sitze für Landsmannschaften und deutsche Volksgruppen in den Rundfunkgremien.
14 Millionen Deutsche sind Vertriebene und Spätaussiedler oder deren Nachfahren
"Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll die im Gemeinwesen vertretenen Meinungen facettenreich widerspiegeln", so der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts Ferdinand Kichhof. Für Rauhut ist das eine Steilvorlage: "Die ostdeutschen Landsmannschaften sowie die Landsmannschaften der vertriebenen Deutschen aus Mittel-Ost-Europa sind nicht ausreichend vertreten."
Nur ein Sitz für den Bund der Vertriebenen reicht nicht: "Er spiegelt nicht die Vielfalt der Kultur der vertriebenen und geflüchteten Deutschen wider. Es handelt sich dabei um etwa 14 Millionen Menschen sowie Spätaussiedler und deren Nachfahren. Das muss bei den Neuverhandlungen des Staatsvertrages berücksichtigt werden!“
Wie Rauhut hervorhebt, werden Insbesondere die deutschen Volksgruppen in Polen fast gar nicht in der Berichterstattung berücksichtigt und dadurch kaum von der Öffentlichkeit wahrgenommen.
Kommentar:
Unrecht bleibt Unrecht, ganz gleich, von wem aus welchem Anlass begangen. Die Deutschen stellen sich durchaus ihrer im "Dritten Reich" begangenen Verbrechen. Wer jedoch die Verbrechen der damaligen Gegenseite -von Katyn bis zu Racheakten und zur Vertreibung - totschweigt, liefert nur der rechten Szene neue Munition.
Aber auch die linkslastige Szene tut sich schwer mit den Vertriebenen. Zu tief sitzt die alte DDR-Doktrin, die Landsmannschaften mit Revanchismus gleichgesetzt hat.
Die Stimme der Landsmannschaften im öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist ein wichtiger Beitrag zur europäischen Aussöhnung.
Und auch die Besinnung auf die Kultur der Vertriebenen und Geflüchteten, die heute europäische Regionen geprägt haben, muss erlaubt sein,
meint Ihr Fritz R. Stänker
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- Quelle: red | Kommentar: Fritz Rudolph Stänker
- Erstellt am 06.04.2014 - 06:18Uhr | Zuletzt geändert am 06.04.2014 - 07:06Uhr
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