Amtlicher Segen: Kohle machen mit Kies

Dresden | Görlitz, 2. Oktober 2010. Die Landesdirektion Dresden hat am 29.01.2010 das Raumordnungsverfahren (ROV) zum Neuaufschluss von Kiessandlagerstätten Berzdorf-Ost im Landkreis Görlitz abgeschlossen. Unter Beachtung einer Reihe von raumordnerischen Maßgaben kann das Vorhaben nach Auffassung der Landesdirektion mit den Erfordernissen der Raumordnung in Übereinstimmung gebracht werden.

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"Die Stadt ist nicht Verfahrensträger"

Vorhabensträger ist die Firma Heim Niederschlesische Kieswerke GmbH & Co. KG mit Sitz in Quitzdorf. Das Unternehmen beabsichtigt den Neuaufschluss der Kiessandlagerstätte Berzdorf-Ost und will dann dort Kiese und Sande zu Betonzuschlagstoffen für die Bauindustrie abbauen und aufbereiten.

Die Kiessandlagerstätte liegt in der Neißeaue im Süden der Stadt Görlitz, zwischen den Ortsteilen Weinhübel im Norden und Hagenwerder im Süden. Im Osten wird die Lagerstätte durch die Neiße und im Westen durch die Bundesstraße B 99 (Görlitz-Zittau) begrenzt. Das gesamte Bergwerksfeld hat eine Fläche von 114,7 Hektar, der Abbau ist in vier Abbaufeldern auf 53,6 Hektar beabsichtigt. Der geplante Abbauzeitraum umfasst 40 Jahre bei einer jährlichen Fördermenge von 150 000 Tonnen. Im Ergebnis des Abbaus entstünden aus den einzelnen Abbaufeldern vier Kiesseen mit einer Gesamtfläche von ca. 35,5 Hektar.

14 Maßgaben

Für die weiteren Planungsverfahren sind in der raumordnerischen Beurteilung der Landesdirektion insgesamt 14 Maßgaben getroffen und dabei wesentliche Abstriche am geplanten Kiesabbau fixiert. Aus Gründen des Natur- und Hochwasserschutzes soll auf die zur Neiße hin gelegenen Abbaufelder 2 und 4 gänzlich verzichtet werden. Diese beiden Abbaufelder grenzen unmittelbar an ein Fauna-Flora-Habitat- sowie ein Landschaftsschutzgebiet und befinden sich zudem vollständig in einem Vogelschutzgebiet. Darüber hinaus verändern die der Neiße nahen Abbaufelder als künftige Restseen die Strömungsverhältnisse im potentiellen Überflutungsgebiet der Lausitzer Neiße erheblich.

Aus Gründen des Hochwasserschutzes dürfen die verbleibenden Abbaufelder 1 und 3 erst genutzt werden, nachdem die Hochwasserschutzkonzeption für den fraglichen Neißeabschnitt umgesetzt ist. Weiter ist mit einer Überarbeitung der Schallimmissions- und Staubprognosen die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte insbesondere in Bezug auf die Ortslage Hagenwerder nachzuweisen. Der Einsatz eines Dieselaggregats zur Stromversorgung des Abbaubetriebes wird abgelehnt. Seine Betriebsstraße hat das Bergbauunternehmen als plangleichen Knoten den Richtlinien gemäß an die B 99 anzuschließen. Zugleich ist zu prüfen, ob der Kiesabtransport nicht auch über die Schiene erfolgen kann. Gefordert wird auch, die Planunterlagen um Aussagen zu ergänzen, die die Belange der Republik Polen betreffen.

Schließlich muss in den anschließenden Planverfahren noch der Nachweis erbracht werden, dass der Kiessandabbau keinen die Standsicherheit mindernden Einfluss auf das vorhandene Randböschungssystem des Tagebaurestloches Berzdorf hat, der vorhandene Landpfeiler zwischen dem ehemaligen Tagebau Berzdorf und dem Kiessandtagebau ausreichend bemessen ist und auch keine Gefährdungen der tangierenden öffentlichen Infrastruktur (Bundesstraße B 99, Bahnlinie, Neißeradweg sowie Medien) mit dem Kiesabbau verbunden sind.

Erholung am Berzdorfer See angeblich nicht beeinträchtigt

Eine Beeinträchtigung der zu entwickelnden Erholungsfunktion des Berzdorfer Sees konnte die Landesdirektion im Raumordnungsverfahren nicht feststellen. Lärm- und Staubbelastungen bis in den Erholungsraum Berzdorfer See hinein sind nicht zu erwarten. Das geplante Abbauvorhaben liegt nicht im unmittelbaren Umfeld des Erholungsraumes und ist zudem durch die Bundesstraße B 99 und eine Eisenbahntrasse vom Berzdorfer See separiert. Mögliche Beeinträchtigungen des Oder-Neiße-Radweges werden durch die Reduzierung der Abbauflächen gemildert.

Alles noch offen

Über die Zulässigkeit und endgültige Gestaltung des Vorhabens ist mit dem Abschluss des Raumordnungsverfahren noch nicht entschieden. Vielmehr schließt sich nun ein bergrechtliches Planfeststellungsverfahren an, das beim Oberbergamt in Freiberg geführt

Schaden für die Stadt Görlitz befürchtet

Auch die Stadt Görlitz und der Planungsverband „Berzdorfer See“ hatten sich im Rahmen des Verfahrens dazu positioniert und sich recht deutlich gegen das Projekt ausgesprochen. Der Kiessandabbau bedeute einen erheblichen Eingriff in die bestehende Landschaft, welcher mit beträchtlichen Emissionen verbunden ist. Stadt und Planungsverband fürchteten zugleich einen Imageschaden für die Stadt sowie geringeres Investoreninteresse für die bisherigen Planungen. Das beantragte Projekt wirke kontraproduktiv zu Entwicklungs- und Vermarktungsbestrebungen im Bereich des Berzdorfer Sees. „Die Landesdirektion ist unserer Argumentation nicht gefolgt. Ich bedaure diese Entscheidung, doch an dieser Stelle endet leider auch unsere Einflussnahme. Die Stadt ist nicht Verfahrensträger“, bekräftigt der Oberbürgermeister und Vorsitzende des Planungsverbandes „Berzdorfer See“, Joachim Paulick. Das einzig Positive, was er dieser Nachricht abgewinnen kann, ist die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen.

Kommentare Lesermeinungen (2)
Lesermeinungen geben nicht unbedingt die Auffassung der Redaktion, sondern die persönliche Auffassung der Verfasser wieder. Die Redaktion behält sich das Recht zu sinnwahrender Kürzung vor.

Kiesabbau / Existenzgrundlage wird entzogen

Von Herr Stachel am 04.02.2010 - 18:46Uhr
Sehr geehrter Herr Stachel, wir bitten um Beachtung der per eMail an Sie gesendeten Verifizierungsanfrage, um Ihre weiteren Beiträge freischalten zu können. Vielen Dank, die Redaktion.
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Wenn man das liest, dann kann man wirklich nur sagen "Mein Gott Walter".

Es geht hier sicherlich nicht nur um den Berzdorfer See. In der Hauptsache geht es den Gegnern des Kiesabbaus um die Menschen und die Erhaltung der Natur. Offensichtlich interessieren die Landesdirektion weder die Belange der Einwohner von Hagenwerder, noch die der Kleingärtner, die dann ständig Lärm, Dreck und den Anblick von LKW und Anderes vor Augen haben. Auch interessiert sich wahrscheinlich auch keiner dafür, dass dem Eigentümer der landwirtschaftlichen Flächen, die durch den Abbau wegfallen, die Existenzgrundlage entzogen wird und damit mehr als fünf Arbeitsplätze verloren gehen.

Wie würde sich mein Gott Walter fühlen, wenn er so ganz nebenbei erfahren würde, dass das Land, was er vor nicht zu langer Zeit käuflich erworben hat, von einer andern Firma beansprucht wird, ohne dass je mit einem gesprochen wurde?

Im Übrigen waren es mehrere hundert Radfahrer, auch aus den alten Bundesländern, die sich im Vorfeld schriftlich gegen den Kiesabbau ausgesprochen haben. Offensichtlich fährt mein Gott Walter nur mit dem PKW auf der B 99 . Ich würde Ihm empfehlen, doch zur Abwechslung mal aufs Fahrrad zu steigen und den doch schönen Landstrich zu genießen. Wir haben einen See und benötigen keine weiteren Baggerseen.

Mit freundlichen Grüßen

Herr Stachel

Kiesabbau

Von Mein Gott Walter am 04.02.2010 - 09:32Uhr
Offenbar ist die Landesdirektion beim Thema Kiesabbau weit weniger mit Befindlichkeiten behaftet als die Verantwortlichen vor Ort.

Fakt ist doch: Wer an den Berzdorfer See fährt, würde von dem Kiesabbau gar nichts merken.

Und eine wunderschöner Landstrich ist das Areal zwischen Bundesstraße und Fluss, verziert mit einer Transformatorenstation, auch nicht gerade.

Ist es denn so schlimm, wenn die Radfahrer ein paar Jahre lang an einem Kiesabbau vorbeifahren und dort einmal Baggerseen entstehen?

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  • Quelle: red
  • Erstellt am 02.02.2010 - 00:55Uhr | Zuletzt geändert am 05.03.2021 - 17:01Uhr
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