Verjährung am Jahresende
Dresden, 26. Dezember 2008. Das sächsische Justizministerium warnt vor drohender Verjährung zivilrechtlicher Ansprüche am Jahresende. Wer eine offene Forderung gegen einen anderen hat, muss an die Verjährung denken. Insbesondere bei Forderungen, die im Laufe des Jahres 2005 entstanden sind, läuft die Verjährungsfrist in vielen Fällen am 31. Dezember 2008 aus. Wer verhindern will, dass Forderungen verjähren, kann zum Beispiel eine Klage erheben oder einen Mahnbescheid beantragen.
Regelverjährung nur noch drei Jahre
Sachsens Jusitizminister Mackenroth weist in diesem Zusammenhang auch auf das zum 1. Januar 2009 in Kraft tretende Gesetz zur Anpassung landesrechtlicher Verjährungsvorschriften hin: „2002 wurde das Verjährungsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch grundlegend verändert. Nun haben wir auch das sächsische Landesrecht an diese gesellschaftlich akzeptierten Änderungen angepasst. Auch die landesrechtlichen Verjährungsfristen betragen jetzt im Sinne einer Rechtsvereinheitlichung häufig entsprechend der Regelverjährung nur noch drei Jahre. Das betrifft auch Ansprüche nach dem Nachbarrechtsgesetz.“



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- Quelle: /red
- Erstellt am 26.12.2008 - 11:34Uhr | Zuletzt geändert am 11.01.2023 - 13:00Uhr
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