Verjährung am Jahresende
Dresden, 26. Dezember 2008. Das sächsische Justizministerium warnt vor drohender Verjährung zivilrechtlicher Ansprüche am Jahresende. Wer eine offene Forderung gegen einen anderen hat, muss an die Verjährung denken. Insbesondere bei Forderungen, die im Laufe des Jahres 2005 entstanden sind, läuft die Verjährungsfrist in vielen Fällen am 31. Dezember 2008 aus. Wer verhindern will, dass Forderungen verjähren, kann zum Beispiel eine Klage erheben oder einen Mahnbescheid beantragen.
Regelverjährung nur noch drei Jahre
Sachsens Jusitizminister Mackenroth weist in diesem Zusammenhang auch auf das zum 1. Januar 2009 in Kraft tretende Gesetz zur Anpassung landesrechtlicher Verjährungsvorschriften hin: „2002 wurde das Verjährungsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch grundlegend verändert. Nun haben wir auch das sächsische Landesrecht an diese gesellschaftlich akzeptierten Änderungen angepasst. Auch die landesrechtlichen Verjährungsfristen betragen jetzt im Sinne einer Rechtsvereinheitlichung häufig entsprechend der Regelverjährung nur noch drei Jahre. Das betrifft auch Ansprüche nach dem Nachbarrechtsgesetz.“



-
Ethereum 2.0: Was ist es und wie wird es das Ethereum Netzwerk beeinflussen?
Görlitz, 15.März 2023. Die neuen Funktionen und Verbesserungen von Ethereum 2.0 im Verglei...
-
Sparmaßnahmen für viele Verbraucher immer wichtiger – die Menschen setzen auf Tricks
Görlitz, 11.März 2023. Wenn die Stände auf dem Görlitzer Wochenmarkt zusammenge...
-
Digitalisierung in kleinen und mittleren Unternehmen
Görlitz, 11.März 2023. Smarte Unternehmen, Industrie 4.0, Automatisierung, künstliche Intelligenz. ...
-
Lust auf Arbeit in einer Gärtnerei?
Görlitz, 16. Februar 2023. Bisher hat der Görlitzer Anzeiger versucht, das Interesse an einem Beruf ...
-
IG Bau will »saubere Baustellen im Kreis Görlitz«
Görlitz, 6. Februar 2023. Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) hat kriminelle Prakt...
- Quelle: /red
- Erstellt am 26.12.2008 - 11:34Uhr | Zuletzt geändert am 11.01.2023 - 13:00Uhr
Seite drucken