164 Millionen Euro für den Städtebau in Sachsen

Sachsen. In den nächsten Tagen werden mehr als 200 sächsische Gemeinden insgesamt 164 Millionen Euro an Fördermitteln erhalten. Diese Förderung dient der Erhaltung und Belebung unserer Städte und erfolgt zusätzlich zu den bereits gewährten Finanzmitteln für das laufende Jahr. Die begonnenen innerstädtischen Revitalisierungsprozesse werden damit weitere Impulse bekommen. Der sächsische Innenminister Albrecht Buttolo weiß, dass das Geld äußerst willkommen ist: „Mit der Städtebauförderung trägt der Freistaat Sachsen dazu bei, dass die sächsischen Städte und Gemeinden lebendiger und attraktiver werden. Außerdem stärken wir damit die Wirtschaftskraft der Gemeinden, weil sich die Förderung positiv auf die Beschäftigung auswirken wird. Viele Arbeitsplätzen im kleinen und mittelständischen Baugewerbe können dadurch mittelbar gesichert werden.“

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Kommunale Eigenmittel nötig

Die Förderung ist Grundlage für zahlreiche Baumaßnahmen: Sanierung von Wohngebäuden, Schulen, Kindertagesstätten und Sportanlagen, Beräumung von Grundstücken, Ausbau und Herstellung von Straßen und Parkanlagen. Daneben gibt es die Modellvorhaben in den Gebieten der sozialen Stadt. Damit können neben investiven baulichen auch integrationsfördernde Einzelmaßnahmen wie Beschäftigungsinitiativen, Betreuung von Jugendlichen in der Freizeit oder Angebote zum Spracherwerb gefördert werden.

In den klassischen Programmen der Städtebauförderung verteilt sich das Fördervolumen wie folgt: Im Programm der Städtebaulichen Entwicklung gibt es 283 Fördergebiete. Für 154 sächsische Gemeinden mit 193 Fördergebieten wird das bisherige Fördervolumen um über 35 Millionen Euro erhöht. Die beiden Untersuchungsgebiete der Städte Mülsen (rd. 770. 000 Euro) und Treuen (670.000 Euro) werden neu in das Förderprogramm aufgenommen. Im Bereich des städtebaulichen Denkmalschutzes konnte das Fördervolumen für 54 der 62 laufenden Fördergebiete sogar um 54 Millionen Europa erhöht werden. Selbst für das „kleine“ Förderprogramm „Soziale Stadt“ mit 23 bestehenden Fördergebieten konnte 18 Gemeinden eine Erhöhung von über 10 Mio. Euro bewilligt werden.

Im Bund-Länder-Programm "Stadtumbau Ost" - Programmteil Aufwertung - wird für 72 Fördergebiete die Bewilligung um über 26, 8 Millionen Euro erhöht. In diesem Programm gibt es 142 Fördergebieten in 87 Gemeinden. Zusätzlich werden zur Sicherung von historisch wertvollen Gebäuden nochmals über 9 Millionen Euro, die sich auf 20 Fördergebiete verteilen, gewährt. Für den Programmteil Rückbau von Wohngebäuden und für die Rückführung städtischer Infrastruktur werden zusätzlich über 32 Millionen Euro, die in 77 Fördergebiete verwendet werden, bewilligt.

Die Städtebauförderung des Freistaats (ohne EU-Förderung) wird aus verschiedenen Bund-Länder-Programmen finanziert. Bund und Land tragen jeweils 33 bis 40 % der Kosten. Die Gemeinden, die diese Hilfen erhalten, müssen kommunale Eigenmittel in Höhe von 20 bis 33 % ergänzen. Die Finanzhilfen werden über die Programme „Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahme (SEP)“, „Städtebaulicher Denkmalschutz (SDP)“, „Soziale Stadt (SSP)“ sowie „Stadtumbau Ost“ mit den Bereichen Aufwertung und Rückbau ausgereicht.

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  • Erstellt am 04.12.2008 - 14:12Uhr | Zuletzt geändert am 04.12.2008 - 14:12Uhr
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