Neues für den Mittelstand
Berlin | Dresden. Der Bundesrat wird am 19. September 2008 voraussichtlich zwei vom Freistaat Sachsen initiierte und wesentlich mitgestaltete Gesetzesvorhaben beschließen: Das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen - kurz MoMiG - und das Forderungssicherungsgesetz - kurz: FoSiG.
"Kleine GmbH" und leichter ans Geld kommen
Das MoMiG wird die Gründung von haftungsbeschränkten Unternehmen erheblich vereinfachen und - wofür gerade Sachsen einen wesentlichen Beitrag geleistet hat - einen Schutz vor Missbrauch gerade dieser Unternehmensform bieten.
Das Gesetz sieht vor:
- Unternehmen sollen künftig einfacher, schneller und billiger gegründet werden können. Dazu wird eine neue Unternehmergesellschaft mit nur einem Euro Stammkapital zugelassen, die später zur GmbH erstarken kann.
- Erleichterung der Zustellung an eine inländische Geschäftsanschrift, die ins Handelsregister einzutragen ist.
- Die Gesellschafter werden verpflichtet, im Falle der Führungslosigkeit der Gesellschaft bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der GmbH einen Insolvenzantrag zu stellen.
- Die Haftung der Geschäftsführer für Zahlungen im Vorfeld wird verschärft.
- Die Ausschlussgründe für Geschäftsführer werden erweitert.
Der sächsiche Justizminister Geert Mackenroth sieht den Freistaat in der Vorreiterrolle: "Den Anstoß zur GmbH-Reform hat Sachsen im Jahr 2002 gegeben. Es berücksichtigt wichtige Reformbestrebungen Sachsens. Mir liegen die Interessen unserer mittelständischen Handwerks- und Dienstleistungsunternehmen dabei besonders am Herzen. So hat sich unser Anliegen durchgesetzt, die Gründung der GmbH von der gewerberechtlichen Erlaubnis abzukoppeln. Das ist ein wesentlicher Schritt zum Bürokratieabbau und beschleunigt die Gründung einer GmbH."
Das FoSiG geht zu großen Teilen auf eine vom Staatsministerium der Justiz geleitete sächsische Arbeitsgruppe zurück. Es soll die Position der mittelständischen Handwerksbetriebe - die häufig als Subunternehmer tätig sind - gegenüber Generalunternehmern und gewerblichen Bauherren insbesondere durch nachfolgende Maßnahmen erheblich verbessern:
- Einführung eines Anspruchs des Unternehmers auf Abschlagszahlungen bei nachgewiesenen Teilleistungen in Anlehnung an die Regelung der VOB/B.
- Verbesserung der sogenannten Durchgriffsfälligkeit, d. h., die Vergütung des Subunternehmers wird bereits dann fällig, wenn der Bauherr gegenüber dem Generalunternehmer das Werk des Subunternehmers abgenommen hat.
- Reduzierung des sogenannten Druckzuschlages vom Dreifachen auf das Doppelte der Mängelbeseitigungskosten.
- Verbesserung der Möglichkeiten des Unternehmers zur Erlangung einer Bauhandwerkersicherheit durch Klarstellung, dass diese auch gefordert werden kann, wenn der Auftraggeber Mängel rügt, und durch Ausgestaltung als eigenständig einklagbaren Anspruch aufgrund der Abschaffung des Erfordernisses der gleichzeitigen Leistungsverweigerung.
- Erweiterung des Anwendungsbereichs des Gesetzes über die Sicherung von Bauforderungen - Bauforderungssicherungsgesetz (GSB) - von bislang nur grundpfandrechtlich gesicherten Baugelder auf alle Baugelder, die ein Unternehmer in der Kette nach dem Bauherrn erhält und Einführung einer Beweislastumkehr dahin, dass der Zahlungsempfänger den Nachweis zu führen hat, dass er das Baugeld zweckentsprechend verwendet hat oder dass es sich bei dem empfangenem Geld nicht um Baugeld handelt.
Der Mittelstand wird als wichtige Stütze der Wirtschaft oftmals zu wenig gewürdigt. In Sachsen werden 86% der sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer von Mittelständlern beschäftigt und 68% der Lehrlinge von diesen ausgebildet. Ferner haben mittelständische Unternehmen in Sachsen 69% des Umsatzes erzielt - deutschlandweit liegt der Umsatzanteil des Mittelstands bei 40%.
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- Quelle: /red
- Erstellt am 18.09.2008 - 17:14Uhr | Zuletzt geändert am 18.09.2008 - 17:26Uhr
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