Tipp zum Kommunal-Kombilohn
Görlitz, 12. Juni 2008. Vereine und Verbände, die einen Antrag auf Kommunal-Kombilohn stellen wollen, macht die Stadtverwaltung Görlitz darauf aufmerksam, dass für eine zügige Bearbeitung bei der Erteilung von Unbedenklichkeitserklärungen eine ausführliche Beschreibung der auszuführenden Tätigkeiten erforderlich ist. Die Kurzbeschreibungen, wie sie im Formular zur Beantragung beim Bundesverwaltungsamt in Köln festgelegt sind, werden dabei nicht als ausreichend angesehen.
Unbedenklichkeitsbescheinigung nötig
Die Geschäftsstelle Görlitz der Industrie- und Handelskammer Dresden und die Kreishandwerkerschaft Görlitz-Niederschlesien sind in der Verantwortung, für drei Jahre eine Unbedenklichkeit zu erteilen, welche garantiert, dass der erste Arbeitsmarkt in Görlitz durch den Kommunal-Kombilohn nicht gefährdet wird.
Ausgefüllte Anträge nimmt das Hauptverwaltungsamt der Stadtverwaltung Görlitz entgegen.
Informationen und Antragsformulare:
Sächsisches Ministerium für Wirtschaft und Arbeit
Mehr zum Thema Lohn und Gehalt:
Entgeltabrechnung an Dienstleister auslagern?



-
Gründen in der Region Görlitz – Chancen für Start-ups und junge Unternehmer
Görlitz, 8. September 2025. Görlitz ist eine Stadt mit Geschichte und Charakter. Doch nebe...
-
Vorschläge für Oberlausitzer Unternehmerpreis 2025 einreichen
Görlitz, 30. August 2025. Unternehmen können ab sofort für den Oberlausitzer Unterneh...
-
Unternehmen in der Pleite: Handlungsmöglichkeiten für alle Betroffenen
Görlitz, 28. August 2025. Eine Firmeninsolvenz löst nicht nur bei den Verantwortlichen des...
-
Chancen und Herausforderungen der digitalen Gestaltung für die Arbeitswelt
Görlitz, 20. August 2025. Digitale Medien prägen heutzutage fast jeden Bereich des Lebens....
-
Fachkräftebörse beim Altstadtfest Görlitz
Görlitz, 18. August 2025. Die Fachkräftebörse im Rathaus bietet am Samstag, den 30. A...
- Quelle: /red
- Erstellt am 12.06.2008 - 10:31Uhr | Zuletzt geändert am 19.01.2020 - 14:20Uhr
Seite drucken