Steigende Zahl installierter Solaranlagen in Görlitz trotz nicht ausgeschöpfter Fördermittel
Görlitz, 10. Februar 2024. Im ersten Quartal des vergangenen Jahres wurden in Görlitz allein 39 neue Solaranlagen installiert. Im darauffolgenden Quartal kamen weitere 68 hinzu. Laut Selfmade Energy, einem Vergleichsportal für Solaranlagen, liegt das Wachstum in Görlitz deutlich über dem bundesweiten Durchschnitt aller Städte. Derzeit sind insgesamt 502 Anlagen in Görlitz in Betrieb. Im Vergleich der letzten fünf Jahre hat sich die Anzahl der Photovoltaikanlagen mehr als verdoppelt, von 224 im Jahr 2018 auf die genannten 502 im Jahr 2023. Die gesamte installierte Leistung beträgt 21 Megawatt. Bezogen auf die Anzahl der PV-Anlagen pro 1.000 Einwohner belegt Görlitz bundesweit jedoch nur den 2.011. Platz von insgesamt 2.050 Städten, während es bezogen auf die installierte Leistung auf Platz 1.844 rangiert. Diese Informationen stammen aus den offiziellen Photovoltaik-Ausbauzahlen der Bundesnetzagentur für das Jahr 2023, die von Selfmade Energy ausgewertet wurden.
Nicht nur schön anzusehen, sondern auch nützlich: Ein Sonnenaufgang.
Förderung von Balkonanlagen in Sachsen und Hürden bei der Antragstellung
Der Balkon ist nur eine Möglichkeit der Installation eines Balkonkraftwerks.
Bild von Franz Bachinger auf Pixabay
Die Kosten für Solaranlagen für den Heimgebrauch variieren je nach der erzeugten Energiemenge. Günstige Anlagen mit einer Leistung von etwa 300 Watt liegen bei rund 650 Euro, während für Anlagen mit 600 Watt 1.000 Euro oder mehr verlangt werden. Eine Anlage mit einem Modul amortisiert sich nach ungefähr drei Jahren, während eine Anlage mit zwei Modulen nach etwa 3,6 Jahren rentabel ist. Seit August 2023 unterstützt Sachsen sogenannte Balkonkraftwerke mit einem Festzuschuss von 300 Euro. Das Interesse daran ist groß, da diese Förderung es auch Mietern attraktiver macht, erneuerbare Energien zu nutzen. Für viele ist der Zuschuss von 300 Euro eine erhebliche finanzielle Hilfe, die das Umweltministerium Sachsen bereitstellt, um die Anschaffung zu erleichtern. Die Installation dieser Solarmodule durch einzelne Eigentümer und Mieter soll auch andere dazu ermutigen, in die Photovoltaik einzusteigen, unabhängig davon, ob die Solarmodule tatsächlich auf dem Balkon installiert werden oder in den Varianten "Balkonkraftwerk Flachdach" auf dem Garagendach oder "Balkonkraftwerk Boden" auf einer Wiese im Garten.
Anträge können Mieter sowie Wohnungseigentümer mit Erstwohnsitz in Sachsen auch noch in 2024 stellen. Allerdings ist bis dato die Fördersumme für Eigentümer von Immobilien und Grundstücken schon ausgeschöpft. Das spricht entweder für eine zu klein bemessene finanzielle Grundlage oder für ein zu großes Interesse. Eine Neuauflage der Förderung für Haus- und Grundstückseigentümer wäre in dem Fall sicher sehr sinnvoll. Im Fördertopf für Mieter sind laut Umweltministerium noch genügend Mittel vorhanden, die auf eine Auszahlung warten.
Die Antragstellung für die Förderung ist allerdings mit einigen unverständlichen Hürden verknüpft, die zu nehmen bestimmt viele Mieter bisher abgeschreckt hat. Immerhin ist ja nicht jeder Fördergeldexperte. Darum sollen hier hoffentlich leicht verständlich die wichtigsten Punkte zusammengefasst werden: Die Förderung gilt für Stecker-Photovoltaik-Anlagen, die ab dem 22. Juni 2023 gekauft oder bestellt worden sind. Die Anlage muss nicht nur gekauft, sondern auch erfolgreich installiert und nachweisbar in Betrieb genommen worden sein. Wie erwähnt kann die Anlage am Carport oder an der Garage, auf dem Balkon oder an der Terrasse, am Gartenzaun oder auf einer freien Gartenfläche installiert werden.
Digitale und andere Barrieren bei der Beantragung
Seit dem 29. August 2023 können Anträge für die Förderung gestellt werden, jedoch ausschließlich digital auf der Webseite der Sächsischen Aufbaubank (SAB). Dies erfordert jedoch zusätzlich eine Anmeldung bei dem Signaturdienstleister Verimi, um sich mittels Bank-Ident, Video-Ident oder der Onlinefunktion des Personalausweises (eID) zu identifizieren. Das bedeutet insbesondere für Bürger, die weniger digital erfahren sind, zusätzlichen Aufwand und erhebliche technische Herausforderungen. Bei der Antragstellung über die Webseite müssen die bezahlte Rechnung und ein Foto der betriebsbereiten installierten Anlage hochgeladen werden. Für Mieter ist es außerdem erforderlich, vorab die Zustimmung ihres Vermieters einzuholen und nachzuweisen. Die PV-Anlage muss bei einem gewerblichen Händler neu erworben worden sein und eine Mindestleistung von 300 Wp (Wattpeak) aufweisen.
Weiterhin ist es wichtig, die Registrierungsnummer aus dem Markstammdatenregister anzugeben, die Antragsteller vorher beim Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur beantragen müssen. Seit 01.11.2023 ist es nicht mehr notwendig, die Anlage auch beim örtlichen Netzbetreiber anzumelden. Eine Einspeisevergütung für den erzeugten Strom gibt es nicht, wird das Gerät für die Einspeisevergütung angemeldet, gibt es keine Förderung. Je antragstellender Person, je Stecker-PV-Anlage und je Wohneinheit ist nur eine Anlage förderfähig. Für das Balkonkraftwerke-Förderprogramm des Freistaats wurden insgesamt 6,5 Millionen Euro bereitgestellt. Das Programm wird kontinuierlich evaluiert, und falls die Kosten für Solarmodule deutlich sinken, kann auch die Fördersumme entsprechend reduziert werden.
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- Quelle: red / Sächsische Aufbaubank, Verbraucherzentrale Sachsen, Umweltinformationszentrum, Verein für ökologisches Bauen, Staatssekretär Gerd Lippold aus dem sächsischen Ministerium für Energie und Klimaschutz, Elektroinnung Leipzig
- Erstellt am 10.02.2024 - 10:05Uhr | Zuletzt geändert am 10.02.2024 - 12:25Uhr
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