Arbeitszimmer und Homeoffice: Änderungen ab 2023

Arbeitszimmer und Homeoffice: Änderungen ab 2023Görlitz, 28. Januar 2023. Immer mehr Menschen arbeiten von zu Hause aus. Dies ist vor allem dem gestiegenen Anspruch an Flexibilität und dem Bedürfnis nach mehr Zeit für die Familie geschuldet. Auch wenn das Arbeiten von zu Hause natürlich Vorteile hat, so birgt es auch einige Herausforderungen in sich. So müssen zum Beispiel die Räume für das Homeoffice angepasst werden – ein separates Arbeitszimmer ist für viele eine ausgezeichnete Option und kann gewisse steuerliche Vorteile mit sich bringen. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass ab 2023 neue steuerliche Regelungen für die Berechnung für häusliche Arbeitszimmer sowie die Homeoffice-Pauschale herrschen. Dank dieser Regeln ist es für Berufstätige in Deutschland noch lukrativer, von zu Hause aus zu arbeiten. Wie das genau aussieht, beleuchtet dieser Artikel.

Abb. oben: Insbesondere die Arbeit am Computer bietet sich für Homeoffice an. Auf Dauer sind Provisorien allerdings keine Lösung, möglichst ein separates Arbeitszimmer muss her
Foto: donterase, Pixabay License (Bild bearbeitet)
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Steuerliche Regelungen zum häuslichen Arbeitszimmer

Hinweis: Der Artikel wurde sorgfältig recherchiert, allerdings kann angesichts teils komplizierter Regelungen keine Gewähr für Vollständigkeit, Aktualität oder Richtigkeit übernommen werden. Für die steuerliche Beratung im Einzelfall wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater.

Grundlage der aktuellen Änderungen ist das überarbeitete Jahressteuergesetz 2022, das deutliche Verbesserungen für häusliche Arbeitszimmer und die Homeoffice-Pauschale vorsieht. Viele Arbeitnehmer nutzten die Zeit während der Corona-Pandemie, um sich ein häusliches Arbeitszimmer einzurichten. Folge: Nicht mehr nur Selbständige besitzen ein eigenes häusliches Arbeitszimmer, das beispielsweise mithilfe versierter Büroeinrichter professionellen Ansprüchen genügt.

Verzicht auf Belege

Doch nicht nur Kosten für ergonomische Bürodrehstühle, Schreibtische oder technische Ausstattung fielen und fallen regelmäßig an. Zugleich entstehen beim Arbeiten am heimischen Arbeitsplatz Kosten für Strom, Heizung und anderes mehr. Das Gute: Für diese Ausgaben müssen viele Steuerzahler ab sofort keine Belege mehr sammeln, da dauerhaft an keinem anderen Arbeitsplatz tätige Berufstätige nun eine Jahrespauschale von 1.260 Euro geltend machen können.

Detaillierte Angaben als Ersatz zur Pauschale

Im Gegenzug steht es Beschäftigten natürlich frei, die Jahrespauschale nicht anzusetzen und stattdessen alle tatsächlichen Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer anzugeben. Diese Option ist jedoch mit einem erhöhten Aufwand verbunden. In diesem Fall müssen Betroffene ebenfalls einen Nachweis darüber erbringen, dass sie dauerhaft tatsächlich keinen anderen Arbeitsplatz nutzen. Eine Grundvoraussetzung für die steuerliche Geltendmachung besteht außerdem darin, dass das häusliche Arbeitszimmer das Zentrum der kompletten beruflichen Betätigung bildet.

Details zur neuen Homeoffice-Pauschale

Betrug die Homeoffice-Pauschale bislang jeweils fünf Euro pro Tag, hebt der Gesetzgeber die Pauschale ab 2023 auf sechs Euro an. Diese Pauschale können Steuerzahler in Deutschland an maximal 210 Tagen pro Jahr in Anspruch nehmen. Das bedeutet, dass Beschäftigte bis zu 1.260 Euro je Jahr steuerlich absetzen können, während sich der sogenannte Abzugsbetrag bisher auf höchstens 600 Euro bezog. Den Maximalbetrag dürfen Arbeitnehmer beanspruchen, wenn sie an 210 Tagen pro Jahr zu Hause arbeiten. Bei der Inanspruchnahme der Pauschale ist es außerdem unerheblich, ob Deutsche zu Hause einer oder mehreren beruflichen Tätigkeiten nachgehen.

Einfluss der Pauschale auf die Werbungskosten

Die Homeoffice-Pauschale verrechnet das Finanzamt mit der Werbungskostenpauschale. Bislang belief sich diese Pauschale auf 1.000 Euro und wird ab 2023 um 200 Euro auf insgesamt 1.200 Euro erhöht. Diese Option ist für alle Steuerzahler interessant, die überwiegend von zu Hause aus arbeiten und darüber hinaus Ausgaben wie Fortbildungskosten geltend machen möchten. In diesem Fall erreichen Berufstätige nun schneller den Pauschbetrag und können zudem zusätzlich anfallende Kosten gegenüber dem Finanzamt angeben.

Was gilt für Ehepartner?

Gemeinsam veranlagten Ehepartnern steht es frei, die Homeoffice-Pauschale unabhängig voneinander bei der Steuererklärung in Anspruch zu nehmen. Schließlich soll die Pauschale auch für all die Berufstätigen eine finanzielle Erleichterung sein, die in ihren eigenen vier Wänden arbeiten und dennoch keine zwei Arbeitszimmer besitzen. Ein mögliches Szenario ist es dann, dass die beiden Ehepartner im Wohn- und Schlafzimmer ihrer beruflichen Tätigkeit nachgehen.

Darüber hinaus gilt: Beschäftigte sind nicht verpflichtet, den Zeitraum extra nachzuweisen, den sie in ihrem Homeoffice verbringen. Dennoch sind Arbeitnehmer gut beraten, dass ihre Angaben zur Arbeitszeit mit der Steuererklärung übereinstimmen. Beispielsweise ist es nicht möglich, für einen Tag zugleich die Pendler- und Homeoffice-Pauschale steuerlich geltend zu machen.

Fazit: Deutliche Verbesserungen für Berufstätige in Deutschland

Homeoffice ist nun attraktiver denn je, denn neue Regelungen über steuerliche Vergünstigungen für häusliche Arbeitszimmer oder die Homeoffice-Pauschale halten für Beschäftigte in Deutschland viele Verbesserungen bereit. Eine steuerliche Absetzung des häuslichen Arbeitszimmers wurde maßgeblich vereinfacht, da Steuerzahler keine Nachweise über dessen Nutzung erbringen müssen.

Eine Anpassung der Homeoffice-Pauschale birgt für alle Berufstätigen deutliche Vorteile, die einen Teil ihrer oder ihre gesamte Arbeitszeit in den eigenen vier Wänden verbringen. Zu Hause zu arbeiten, dass kann je nach persönlichen Lebensumständen ein ungestörteres Arbeiten ermöglichen, außerdem wird teils erheblicher Reiseaufwand zur Arbeitsstelle gespart.

Tipp:
Übersicht über alle steuerlichen Entlastungen des Jahres 2023

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  • Quelle: red | Foto: English / donterase, Pixabay License
  • Erstellt am 28.01.2023 - 09:48Uhr | Zuletzt geändert am 28.01.2023 - 11:06Uhr
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