Vorfahrtsänderung auf dem Obermarkt
Görlitz, 11. Januar 2018. Zum Ende der zweiten Kalenderwoche wird auf dem Obermarkt die Vorfahrtsregelung an der letzten Einmündung vor dem Reichenbacher Turm in Richtung Platz des 17. Juni geändert: Es gilt dort zukünftig die in Tempo-30-Zonen übliche "rechts vor links" Regelung statt der bisherigen Einzelvorfahrt mit Zeichen 301 StVO.
Neue Regelung soll Verhalten im Verkehr beruhigen
Hintergrund der Maßnahme ist, dass motorisierte Verkehrsteilnehmer immer wieder ab der Zufahrt Breite Straße hektisch und mit hoher Geschwindigkeit links und dann gleich wieder rechts in die bisherige "Vorfahrtsstraße" abbiegen, um einen vermeintlichen Vorsprung vor dem übrigen, weiter geradeaus fahrenden Verkehr zu erreichen. Dabei werden die an der Fußgängerinsel zur Steinstraße querenden Fußgänger und deren Vorrang zunehmend ignoriert und gefährdet. Ziel der Neuregelung ist es, diese Gefährdung zu beseitigen und den Fahrverkehr zu beruhigen.
Generell war die bisherige Lösung eher verwirrend, weil Kraftfahrer die Tempo-30-Zone mit dem Obermarkt insgesamt identifizierten.



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- Quelle: red
- Erstellt am 12.01.2018 - 00:07Uhr | Zuletzt geändert am 12.01.2018 - 00:07Uhr
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